Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Schlösserstiftungen getrennt fördern
Zum Streit um die Voraussetzungen für Bundesmittel:
Seit Monaten geistert die von Carsten Schneider vorgeschlagene und mit Berliner Gremien abgestimmte „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“(kurz „Mitteldeutsche Schlösserstiftung“genannt) durch die Medien und füllt auch die TLZ. Namhafte Fachleute haben protestiert, doch Politiker beharren auf diesem Ziel und wollen nur nachbessern statt umzukehren. Carsten Schneider ist einerseits zu danken für seine einstige Initiative zur Landeskultur, doch er möge bitte verstehen und verkraften, hier muss dringend umgesteuert werden. Dazu erscheint er leider kaum bereit, selbst bei seiner jüngsten Äußerung in der TLZ.
Anfang Juni stand im Tlz-leitartikel: „Die Koalition … feuert Geld aus allen Rohren …“. Da ging es um 130 Milliarden Euro. Was sind dagegen die 100 Millionen für die Schlösser und Gärten in zwei Bundesländern plus der Zusagen zu den jährlichen Betriebskosten? Es gibt doch die simple Lösung, den Ländern ihren Anteil getrennt zuzuweisen, ohne neue Verwaltungsgebilde mit hohen Kosten und erheblichem Konfliktpotenzial zu installieren. Jeder Bundestagsbeschluss lässt sich ändern. Die jüngste Entwicklung hat doch gezeigt, wie rasch die Legislative in besonderen Situationen handeln kann.
Ein Blick zurück: Am 20. Mai plädiert Heinrich Schleiff, der einstige Hauptkonservator beim Thüringer
Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie, vehement gegen das Vorhaben des Ministers Hoff und für die direkte „halbierte Förderung“. Herrn Schleiff sei Dank für seinen so sachkundigen Leserbrief. Am 28. Mai liest man, die Landräte und Bürgermeister im kommunalen Arbeitskreis der Rudolstädter Stiftung lehnen das Konstrukt grundsätzlich ab. Am 29. Mai warnt der ehemalige Rudolstadt-saalfelder Landrat Werner Thomas vor der „totalen Kopfgeburt“. Am 11 Juni liest man bei Wolfgang Hirsch, es bahne sich eine Wende an. Jörg Kellner (CDU) wird zitiert mit dem Satz „Was strukturell nicht passt, kann man durch einen Staatsvertrag nicht ausgleichen“und mit dem Resümee „das ist der falsche Weg.“Am 17. Juni räumt Minister Hoff Fehler ein, er möchte nachbessern. Doch Carsten Schneider setzt bei seiner oben erwähnten Äußerung vom 26. Juni weiterhin alles auf eine Karte.
Wir wissen, das Subsidiaritätsprinzip hat in der Bundesrepublik Deutschland hohe Bedeutung für das politische Leben. Dieser Grundsatz der größtmöglichen Selbstbestimmung der Gebietskörperschaften fordert geradezu die Kehrtwende. Subsidiarität ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist.
Rudolf Wendt, Weimar
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