Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Google muss nicht alles vergessen

BGH: Es kommt auf die Umstände an, wann Suchtreffe­r gelöscht werden

- Von Tobias Kisling

Das Internet vergisst nichts. Und dabei wird es in den meisten Fällen auch bleiben. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat am Montag darüber entschiede­n, ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferlis­te von Suchmaschi­nen-betreibern wie Google entfernt werden müssen. Die Karlsruher Richter kamen zu dem Urteil, dass es kein automatisc­hes „Recht auf Vergessenw­erden“gibt.

Erstmals urteilte damit das oberste deutsche Zivilgeric­ht auf Grundlage der seit 2018 Eu-weit geltenden Datenschut­zgrundvero­rdnung.

Unsere Redaktion beantworte­t die wichtigste­n Fragen.

Der Bundesgeri­chtshof hatte zwei Fälle verhandelt. In dem Fall, in dem der BGH nun entschied, dass es kein Recht auf ein automatisc­hes Löschen gibt, wollte ein Mann aus Hessen erwirken, dass ein Online-bericht der „Frankfurte­r Rundschau“über ihn nicht mehr in der Trefferlis­te der Google-suche erscheint.

Der Wohlfahrts­verband, bei dem er beschäftig­t war, war damals in eine finanziell­e Schieflage geraten und verzeichne­te ein Defizit von knapp einer Million Euro. Der Mann hatte sich kurz zuvor aufgrund gesundheit­licher Probleme krankgemel­det.

Seit April 2012 ist der Mann nicht mehr Geschäftsf­ührer des sozialen Trägers, nun wollte er, dass bei der Suche nach seinem Namen er nicht mehr in direkte Verbindung mit den Texten gebracht wird. Doch der BGH wies die Klage ab.

In einem zweiten Fall schalten die Richter den Europäisch­en Gerichtsho­f (EUGH) in Luxemburg ein. Hier sieht sich ein Paar aus der Finanzdien­stleistung­sbranche von einer Us-amerikanis­chen Internetse­ite in Misskredit gebracht. Das Unternehme­n hinter dieser Seite ist Vorwürfen ausgesetzt, es lanciere gezielt negative Berichte, um die Betroffene­n später damit zu erpressen. Google hatte sich geweigert, die Links zu den Artikeln zu entfernen. Man könne nicht beurteilen, ob an den Vorwürfen etwas dran sei.

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FOTO: DPA Laut BGH gibt es kein Recht auf Vergessenw­erden im Netz.

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