Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Eigenrieder Linden behalten Schutzstatus
128 Einwohner stimmen für Erhalt der Bäume. Wahlbeteiligung zur Bürgerbefragung liegt bei 34 Prozent
Die Linden auf dem Anger in Eigenrieden sollen samt Schutzstatus erhalten bleiben. Das ergab eine Einwohnerbefragung am vergangenen Sonntag. „Das Ergebnis ist eindeutig gewesen“, sagt Bürgermeister Klaus Zunke-anhalt (CDU). 141 Eigenrieder haben am Sonntag ihr Kreuzchen gesetzt, 128 davon stimmten für den Erhalt der Bäume, die außerdem weiter als Naturdenkmal ausgewiesen sein sollen. Die Wahlbeteiligung lag bei 34 Prozent. Dass das Votum so eindeutig ausfiel, freut Zunke-anhalt.
„Das war unsere bevorzugte Variante“, sagt er. Die Bäume wurden zuvor von der Unteren Naturschutzbehörde
des Landkreises in ihrer Standsicherheit als stark beeinträchtigt eingestuft, weshalb der Schutzstatus aufgehoben werden sollte. Doch die Angerlinden prägen das Dorfbild seit Jahrzehnten, weshalb sich Rodebergs Gemeinderat in einem Beschluss für den Erhalt aussprach und die Bürgerbefragung organisierte.
Drei Varianten standen auf dem Stimmzettel zur Auswahl. Nach der ersten wäre der Schutzstatus aufgehoben worden, die Zuständigkeit wäre damit in die Hände der Gemeindeverwaltung gefallen. Die zweite Variante hätte den Schutzstatus zwar erhalten, die alten Bäume wären allerdings gegen neue ersetzt worden. Die dritte und von den Eigenriedern favorisierte Variante sieht ebenfalls den Erhalt des Schutzstatus vor, aber keine Fällung. Die Pflege und damit auch die Kosten übernimmt weiterhin die Behörde. Auch auf der Unterstützerliste unterschrieben zehn Menschen, die nicht in Eigenrieden wohnen. Die Liste soll noch einige Zeit in der Gemeindeverwaltung ausliegen. Um die Linden dauerhaft zu erhalten, müssen nun Maßnahmen ergriffen werden.
Im schlimmsten Fall könnten die erforderlichen Baumpflegearbeiten bedeuten, dass von den Bäumen zunächst nur noch Reste übrig bleiben könnten, zum Beispiel nur noch der Stamm mit stark reduzierter oder komplett fehlender Krone.