Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
So berichten wir vor der Bundestagswahl
Wahlkodex der Thüringischen Landeszeitung für die Berichterstattung im Vorfeld der Wahl des Deutschen Bundestages 2021
Die TLZ berichtet vor der Bundestagswahl sachlich, ausgewogen und fair über die zu den Wahlen zugelassenen Parteien, über deren politische Ziele sowie über die zur Wahl antretenden Spitzen- und Direktkandidaten. Wir wollen unsere Leser möglichst umfassend mit Informationen versorgen, die sie benötigen, um sich ihre Meinung zu bilden und ihre Entscheidung frei zu treffen. Die TLZ bekennt sich zu den Publizistischen Grundsätzen nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats. Sie entscheidet ausschließlich selbst über Inhalt und Umfang ihrer Berichterstattung und weist jeden Versuch der Einflussnahme ab. Für die Berichterstattung im Vorfeld der Wahl hat die Redaktion diesen Kodex beschlossen.
1
Die TLZ berichtet sachlich und möglichst umfassend über die politischen Ziele und Programme der zur Wahl zugelassenen Parteien. Sie gibt ihren Leserinnen und Lesern die Möglichkeit, diese Programme zu vergleichen.
2
Die TLZ konzentriert sich bei der persönlichen Vorstellung von Kandidaten zur Bundestagswahl jeweils auf die Spitzenkandidaten der Landeslisten der Parteien CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und AFD sowie auf die Direktkandidaten in den in ihrem Verbreitungsgebiet befindlichen Wahlkreisen. Die Kandidaten einer Ebene werden in der Regel in vergleichbarem Umfang porträtiert.
3
Die TLZ trennt konsequent zwischen Bericht und Meinung. Sie macht diese Trennung für ihre Leser insbesondere dadurch erkennbar, dass sie die Meinungsbeiträge aus der Redaktion (Kommentare und Leitartikel), aber auch die ihrer Leser (Leserbriefe) deutlich als solche kennzeichnet.
4
Die TLZ veröffentlicht keine Pressemitteilungen und Statements im Wortlaut, sondern nimmt sie nach eigenem Ermessen gegebenenfalls zum Anlass für Recherchen, aus denen Berichte und Anawahrend lysen entstehen können. Die TLZ legt weder gegenüber den Absendern solcher Mitteilungen noch gegenüber Dritten Rechenschaft über ihre Entscheidung ab.
5
Die TLZ steht für Meinungsvielfalt. Deshalb sind ihr die Zuschriften ihrer Leserinnen und Leser wichtig. Sie geht verantwortungsvoll mit diesen Zuschriften umgehen. Dabei behält sie sich vor, aus der Vielzahl der Zuschriften breitgefächert auszuwählen und wo nötig sinnwahrend zu kürzen. Sinn
heißt vor allem, dass die Meinung des Absenders erkennbar bleibt. Die TLZ veröffentlicht Leserzuschriften grundsätzlich mit Vorname, Name und Wohnort des Absenders. Bei der Einsendung sind außerdem die Wohnanschrift und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen anzugeben. Diese Angaben werden nicht veröffentlicht.
Zuschriften mit offensichtlich verfassungs- oder gesetzwidrigem Inhalt veröffentlicht die TLZ nicht. Zuschriften, bei deren Absendern es sich erkennbar um Wahlkandidaten, Funktionsträger oder ihnen nahestehende Personen handelt, werden i. d. R. nach den im vorigen Abschnitt genannten Maßgaben für Pressemitteilungen und Statements behandelt. Am Sonnabend vor dem Wahltag veröffentlicht die TLZ keine Lesermeinungen.
6
Die TLZ kündigt Wahlkampfveranstaltungen unabhängig von ihrer erwarteten Teilnehmerzahl, von auftretenden Persönlichkeiten und Themen in einer speziell gekennzeichneten Rubrik gleichberechtigt und kurz an. Sie achtet in der Berichterstattung über solche Veranstaltungen darauf, dass Berichte über Wahlkampfveranstaltungen verschiedener Parteien auf gleicher Ebene in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Am Sonnabend vor dem Wahltag veröffentlicht die TLZ keine Berichte über Wahlveranstaltungen.