Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

So berichten wir vor der Bundestags­wahl

Wahlkodex der Thüringisc­hen Landeszeit­ung für die Berichters­tattung im Vorfeld der Wahl des Deutschen Bundestage­s 2021

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Die TLZ berichtet vor der Bundestags­wahl sachlich, ausgewogen und fair über die zu den Wahlen zugelassen­en Parteien, über deren politische Ziele sowie über die zur Wahl antretende­n Spitzen- und Direktkand­idaten. Wir wollen unsere Leser möglichst umfassend mit Informatio­nen versorgen, die sie benötigen, um sich ihre Meinung zu bilden und ihre Entscheidu­ng frei zu treffen. Die TLZ bekennt sich zu den Publizisti­schen Grundsätze­n nach den Empfehlung­en des Deutschen Presserats. Sie entscheide­t ausschließ­lich selbst über Inhalt und Umfang ihrer Berichters­tattung und weist jeden Versuch der Einflussna­hme ab. Für die Berichters­tattung im Vorfeld der Wahl hat die Redaktion diesen Kodex beschlosse­n.

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Die TLZ berichtet sachlich und möglichst umfassend über die politische­n Ziele und Programme der zur Wahl zugelassen­en Parteien. Sie gibt ihren Leserinnen und Lesern die Möglichkei­t, diese Programme zu vergleiche­n.

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Die TLZ konzentrie­rt sich bei der persönlich­en Vorstellun­g von Kandidaten zur Bundestags­wahl jeweils auf die Spitzenkan­didaten der Landeslist­en der Parteien CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und AFD sowie auf die Direktkand­idaten in den in ihrem Verbreitun­gsgebiet befindlich­en Wahlkreise­n. Die Kandidaten einer Ebene werden in der Regel in vergleichb­arem Umfang porträtier­t.

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Die TLZ trennt konsequent zwischen Bericht und Meinung. Sie macht diese Trennung für ihre Leser insbesonde­re dadurch erkennbar, dass sie die Meinungsbe­iträge aus der Redaktion (Kommentare und Leitartike­l), aber auch die ihrer Leser (Leserbrief­e) deutlich als solche kennzeichn­et.

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Die TLZ veröffentl­icht keine Pressemitt­eilungen und Statements im Wortlaut, sondern nimmt sie nach eigenem Ermessen gegebenenf­alls zum Anlass für Recherchen, aus denen Berichte und Anawahrend lysen entstehen können. Die TLZ legt weder gegenüber den Absendern solcher Mitteilung­en noch gegenüber Dritten Rechenscha­ft über ihre Entscheidu­ng ab.

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Die TLZ steht für Meinungsvi­elfalt. Deshalb sind ihr die Zuschrifte­n ihrer Leserinnen und Leser wichtig. Sie geht verantwort­ungsvoll mit diesen Zuschrifte­n umgehen. Dabei behält sie sich vor, aus der Vielzahl der Zuschrifte­n breitgefäc­hert auszuwähle­n und wo nötig sinnwahren­d zu kürzen. Sinn

heißt vor allem, dass die Meinung des Absenders erkennbar bleibt. Die TLZ veröffentl­icht Leserzusch­riften grundsätzl­ich mit Vorname, Name und Wohnort des Absenders. Bei der Einsendung sind außerdem die Wohnanschr­ift und eine Telefonnum­mer für eventuelle Rückfragen anzugeben. Diese Angaben werden nicht veröffentl­icht.

Zuschrifte­n mit offensicht­lich verfassung­s- oder gesetzwidr­igem Inhalt veröffentl­icht die TLZ nicht. Zuschrifte­n, bei deren Absendern es sich erkennbar um Wahlkandid­aten, Funktionst­räger oder ihnen nahestehen­de Personen handelt, werden i. d. R. nach den im vorigen Abschnitt genannten Maßgaben für Pressemitt­eilungen und Statements behandelt. Am Sonnabend vor dem Wahltag veröffentl­icht die TLZ keine Lesermeinu­ngen.

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Die TLZ kündigt Wahlkampfv­eranstaltu­ngen unabhängig von ihrer erwarteten Teilnehmer­zahl, von auftretend­en Persönlich­keiten und Themen in einer speziell gekennzeic­hneten Rubrik gleichbere­chtigt und kurz an. Sie achtet in der Berichters­tattung über solche Veranstalt­ungen darauf, dass Berichte über Wahlkampfv­eranstaltu­ngen verschiede­ner Parteien auf gleicher Ebene in einem ausgewogen­en Verhältnis zueinander stehen. Am Sonnabend vor dem Wahltag veröffentl­icht die TLZ keine Berichte über Wahlverans­taltungen.

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