Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Planungssicherheit fehlt
Thüringens Corona-verordnung endet wenige Stunden vor Start der Mühlhäuser Kirmes
Unstrut-hainich-kreis.
Die Unsicherheit bleibt, was in diesem Jahr aus der Mühlhäuser Kirmes wird, für die schon die Umzüge, die Musikschau und der Altstadtlauf abgesagt sind.
Planungssicherheit gibt es nicht, nachdem das Land am Mittwoch die neue Corona-verordnung erlassen hat. Richtschnur ist sie nur bis in die Vor-kirmeswoche; sie tritt in der Nacht vom 25. auf den Donnerstag, 26. August, außer Kraft.
Einen Tag später will die Stadtverwaltung einladen auf den Kirmesmarkt, soll das fröhliche Rummeltreiben eröffnet werden.
Was die Veranstaltungen der Kirmesgemeinden angeht, so weiß Nadine Jaritz als Leiterin des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung um die Situation. Handlungsspielraum hat sie keinen; bei den Genehmigungen
ist das Amt gebunden an die Thüringer Verordnung. Egal, wie niedrig die Corona-inzidenz auch ist. Tätig werden kann, besser: muss der Landkreis, wenn die Schwelle von 35 überschritten wird.
Die ersten Hygienekonzepte, die die Kirmesgemeinden wie alle Veranstalter einzureichen haben, liegen vor. Tiefer begutachtet worden seien sie bisher nicht. „Es gibt so viele Veranstalter, die ihre Konzepte von uns prüfen lassen müssen. In einen Vorlauf kommen wir deshalb kaum“, sagt Jaritz. Dazu kommt: Viele reichen ihre Konzepte erst wenige Tage vor der geplanten Veranstaltung ein, rücken damit in der Prioritätenliste nach vorn.
Einzelne, wenn auch nicht alle 28 Kirmesgemeinden wollen Veranstaltungen organisieren. Ein Patentrezept, wie die Veranstaltung der Verordnung entsprechend auf die Beine zu stellen ist, gibt es nicht. Es komme immer auf die einzelnen Gegebenheiten an. Ist es eine Veranstaltung im Freien oder im Zelt? Wie viel Platz ist? Soll getanzt werden? Ist es eine Veranstaltung, bei der die Gäste weitgehend sitzen?
„Wir werden die Konzepte, wenn sie den Anforderungen der aktuellen Verordnung entsprechen, genehmigen – aber unter Vorbehalt, weil auch wir nicht wissen, was nach dem 25. August gelten wird“, sagt Jaritz und widerspricht dem Vorurteil, die Behörde würde „eh alles ablehnen“. Im Gegenteil: „Wir haben bisher nicht eine Veranstaltung abgelehnt. Allerdings haben auch nicht alle Veranstalter bis zum Schluss durchgehalten und die Hinweise nicht umgesetzt.“
Dass kleinere Veranstalter gegenüber kommunalen Antragstellern Nachteile haben beim Verfassen der Unterlagen, dem widerspricht Jaritz. „Vor allem die Sportvereine haben sich, auch dank des Landessportbundes, sehr gut aufgestellt und können zum Teil auch auf die Konzepte des Vorjahres zurückgreifen.“Es sei eben immer eine Sache der handelnden Personen.