Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Planungssi­cherheit fehlt

Thüringens Corona-verordnung endet wenige Stunden vor Start der Mühlhäuser Kirmes

- Von Claudia Bachmann

Unstrut-hainich-kreis.

Die Unsicherhe­it bleibt, was in diesem Jahr aus der Mühlhäuser Kirmes wird, für die schon die Umzüge, die Musikschau und der Altstadtla­uf abgesagt sind.

Planungssi­cherheit gibt es nicht, nachdem das Land am Mittwoch die neue Corona-verordnung erlassen hat. Richtschnu­r ist sie nur bis in die Vor-kirmeswoch­e; sie tritt in der Nacht vom 25. auf den Donnerstag, 26. August, außer Kraft.

Einen Tag später will die Stadtverwa­ltung einladen auf den Kirmesmark­t, soll das fröhliche Rummeltrei­ben eröffnet werden.

Was die Veranstalt­ungen der Kirmesgeme­inden angeht, so weiß Nadine Jaritz als Leiterin des Gesundheit­samtes der Kreisverwa­ltung um die Situation. Handlungss­pielraum hat sie keinen; bei den Genehmigun­gen

ist das Amt gebunden an die Thüringer Verordnung. Egal, wie niedrig die Corona-inzidenz auch ist. Tätig werden kann, besser: muss der Landkreis, wenn die Schwelle von 35 überschrit­ten wird.

Die ersten Hygienekon­zepte, die die Kirmesgeme­inden wie alle Veranstalt­er einzureich­en haben, liegen vor. Tiefer begutachte­t worden seien sie bisher nicht. „Es gibt so viele Veranstalt­er, die ihre Konzepte von uns prüfen lassen müssen. In einen Vorlauf kommen wir deshalb kaum“, sagt Jaritz. Dazu kommt: Viele reichen ihre Konzepte erst wenige Tage vor der geplanten Veranstalt­ung ein, rücken damit in der Prioritäte­nliste nach vorn.

Einzelne, wenn auch nicht alle 28 Kirmesgeme­inden wollen Veranstalt­ungen organisier­en. Ein Patentreze­pt, wie die Veranstalt­ung der Verordnung entspreche­nd auf die Beine zu stellen ist, gibt es nicht. Es komme immer auf die einzelnen Gegebenhei­ten an. Ist es eine Veranstalt­ung im Freien oder im Zelt? Wie viel Platz ist? Soll getanzt werden? Ist es eine Veranstalt­ung, bei der die Gäste weitgehend sitzen?

„Wir werden die Konzepte, wenn sie den Anforderun­gen der aktuellen Verordnung entspreche­n, genehmigen – aber unter Vorbehalt, weil auch wir nicht wissen, was nach dem 25. August gelten wird“, sagt Jaritz und widerspric­ht dem Vorurteil, die Behörde würde „eh alles ablehnen“. Im Gegenteil: „Wir haben bisher nicht eine Veranstalt­ung abgelehnt. Allerdings haben auch nicht alle Veranstalt­er bis zum Schluss durchgehal­ten und die Hinweise nicht umgesetzt.“

Dass kleinere Veranstalt­er gegenüber kommunalen Antragstel­lern Nachteile haben beim Verfassen der Unterlagen, dem widerspric­ht Jaritz. „Vor allem die Sportverei­ne haben sich, auch dank des Landesspor­tbundes, sehr gut aufgestell­t und können zum Teil auch auf die Konzepte des Vorjahres zurückgrei­fen.“Es sei eben immer eine Sache der handelnden Personen.

 ??  ?? Wie viel Kirmes wird 2021 möglich sein?
ARCHIV-FOTO: DANIEL VOLKMANN
Wie viel Kirmes wird 2021 möglich sein? ARCHIV-FOTO: DANIEL VOLKMANN

Newspapers in German

Newspapers from Germany