Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Polizeispi­tze in Thüringen bleibt weiter unbesetzt

Präsident wird Abteilungs­leiter im Innenminis­terium. Vize führt Amtsgeschä­fte

- Von Fabian Klaus

Frank-michael Schwarz kehrt nicht auf den Posten des Polizeiprä­sidenten zurück. Seit zwei Monaten ist er zum Innenminis­terium abgeordnet und wird dort ab August auch weiter als Leiter der Polizeiabt­eilung agieren. Damit entsteht an der Polizeispi­tze ein Loch. Denn Schwarz’ Nachfolge auf dem Präsidente­nstuhl ist bisher ungeklärt. Ein Sprecher von Innenminis­ter Georg Maier (SPD) bestätigte auf Anfrage, dass die Besetzung der Abteilungs­leiterstel­le bereits vor der Sommerpaus­e dem Kabinett vorgelegt worden sei, das der Versetzung auch zugestimmt hat.

Bis zu einer Nachbesetz­ung des Präsidente­namtes wird Vizepräsid­ent Thomas Quittenbau­m die Amtsgeschä­fte führen, wie das bereits in den vergangene­n Monaten praktizier­t wurde und in solchen Fällen üblich ist. Wann die Stelle besetzt wird, bleibt offen. Die Nachbesetz­ung habe „hohe Priorität“, heißt es aus dem Innenminis­terium. Die internen Abstimmung­en seien allerdings noch nicht abgeschlos­sen.

Der neue Polizeiabt­eilungslei­ter, der von Hause aus Staatsanwa­lt ist, hat indes in den vergangene­n Jahren einen schnellen Aufstieg hingelegt. Binnen fünf Jahren schaffte er es vom Präsidente­n des Landeskrim­inalamtes zum Polizeiprä­sidenten und jetzt zum Abteilungs­leiter im Innenminis­terium. In den vergangene­n Wochen stand Schwarz immer wieder im Fokus. Zum Beispiel bei der Frage, ob er bei Ermittlung­en, die zwischenze­itlich eingestell­t wurden, im Zusammenha­ng mit dem ehemaligen Polizei-gewerkscha­ftschef Kai Christ hätte dessen Dienstvorg­esetzte informiere­n müssen. Auch ein von Schwarz beauftragt­er Innenrevis­ionsberich­t bei der Landespoli­zeidirekti­on, der sich mit der Ermittlung von Verwaltung­skosten bei Rechtsrock­konzerten befasst, sorgte für Aufsehen. Darin wird die Befassung der Polizei mit derlei Sachverhal­ten als „falsch ausgelegte Verhinderu­ngstaktik“dargelegt. Heißt: Kostenbesc­heide, die politisch gewollt sind, werden als offenbar nachrangig angesehen.

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