Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Kaum Hinweise auf Missbrauch von Kurzarbeitergeld
Bislang nur Einzelfälle mit Rückforderungen im kleinen Bereich. Prüfungen bis 2023
Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung der Arbeitsagenturen in Thüringen hat es in der Pandemie bislang keinen massenhaften Missbrauch von Kurzarbeitergeld gegeben. Bei den bislang durchgeführten Abschlussprüfungen zum Kurzarbeitergeld seien nur in Einzelfällen Rückforderungen „im kleineren Bereich“festgestellt worden, sagte ein Sprecher der Landesarbeitsagentur. „Übrigens gab es umgekehrt auch Nachzahlungen an Betriebe.“
Allerdings schränkte der Sprecher ein, bislang seien längst noch nicht alle Zahlungen von Kurzarbeitergeld an Unternehmen überprüft worden. „Eine Abschlussprüfung in vergleichbarer Anzahl hat es in der Geschichte der Bundesagentur für Arbeit bisher nicht gegeben“, sagte er. Aktuell gehe man davon aus, dass die Prüfungen je nach Dauer der Krise und der weiteren Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes 2023 abgeschlossen werden könnten.
Anders als bei vielen anderen Leistungen, die über die Arbeitsagenturen beantragt werden, wird der Anspruch auf Kurzarbeitergeld erst nach der Gewährung der Hilfen umfassend überprüft. Zunächst wird das Kurzarbeitergeld deshalb immer nur vorläufig bewilligt und ausgezahlt. Dies war schon vor der Corona-krise so und soll dazu beitragen, dass Unternehmen bei Bedarf schnell an das Geld kommen können, um ihre Mitarbeiter weiter bezahlen zu können. „Erst nach Ende dieser zeitintensiven Abschlussprüfung wird ein abschließender Bescheid über das Kurzarbeitergeld erstellt“, sagte der Sprecher. Stellt sich heraus, dass ein Unternehmen zu viel Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss die Differenz zurückerstattet werden.
Selbst wenn es Rückforderungen gegenüber Unternehmen gibt, ist das nach Angaben der Landesarbeitsagentur aber nicht automatisch mit einem Missbrauch der Hilfen gleichzusetzen. „Betrug entsteht dann, wenn Ausfälle abgerechnet werden, die es nicht gab“, hieß es. Dass es in einem Unternehmen vielleicht mehr oder weniger Kurzarbeit gegeben habe, als zunächst erwartet worden sei, sei nicht unüblich. „Kurzarbeit ist gesetzlich bewusst flexibel angelegt.“
Genaue Zahlen dazu, in wie vielen Fällen Thüringer Unternehmen, die Kurzarbeitergeld erhalten haben, einen Teil der Hilfen zurückzahlen mussten, gebe es noch nicht, sagte der Sprecher. Bundesweit habe es bis Juni 2021 etwa 6100 Hinweise auf einen möglichen Missbrauch gegeben. Wie viele sich davon schließlich bestätigten, sei noch unklar. Bisher habe die Bundesagentur für Arbeit 304 Fälle an die Hauptzollämter und 133 Fälle an die Staatsanwaltschaften abgegeben, da sich dabei jeweils tatsächlich ein Anfangsverdacht ergeben habe.
Die Kurzarbeit ist eines der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Corona-krise. Der Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-anhalt-thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Markus Behrens, hatte zuletzt bereits gesagt: „Dieses Instrument trägt uns durch die Krise.“
Allein in Thüringen waren zwischen März und Dezember 2020 nach Angaben der Landesarbeitsagentur etwa 405 Millionen Euro Kurzarbeitergeld bezahlt worden. Zwischen Januar und Juni 2021 waren es noch einmal etwa 269 Millionen Euro.