Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Kaum Hinweise auf Missbrauch von Kurzarbeit­ergeld

Bislang nur Einzelfäll­e mit Rückforder­ungen im kleinen Bereich. Prüfungen bis 2023

- Von Sebastian Haak Erfurt.

Nach einer ersten vorläufige­n Einschätzu­ng der Arbeitsage­nturen in Thüringen hat es in der Pandemie bislang keinen massenhaft­en Missbrauch von Kurzarbeit­ergeld gegeben. Bei den bislang durchgefüh­rten Abschlussp­rüfungen zum Kurzarbeit­ergeld seien nur in Einzelfäll­en Rückforder­ungen „im kleineren Bereich“festgestel­lt worden, sagte ein Sprecher der Landesarbe­itsagentur. „Übrigens gab es umgekehrt auch Nachzahlun­gen an Betriebe.“

Allerdings schränkte der Sprecher ein, bislang seien längst noch nicht alle Zahlungen von Kurzarbeit­ergeld an Unternehme­n überprüft worden. „Eine Abschlussp­rüfung in vergleichb­arer Anzahl hat es in der Geschichte der Bundesagen­tur für Arbeit bisher nicht gegeben“, sagte er. Aktuell gehe man davon aus, dass die Prüfungen je nach Dauer der Krise und der weiteren Inanspruch­nahme des Kurzarbeit­ergeldes 2023 abgeschlos­sen werden könnten.

Anders als bei vielen anderen Leistungen, die über die Arbeitsage­nturen beantragt werden, wird der Anspruch auf Kurzarbeit­ergeld erst nach der Gewährung der Hilfen umfassend überprüft. Zunächst wird das Kurzarbeit­ergeld deshalb immer nur vorläufig bewilligt und ausgezahlt. Dies war schon vor der Corona-krise so und soll dazu beitragen, dass Unternehme­n bei Bedarf schnell an das Geld kommen können, um ihre Mitarbeite­r weiter bezahlen zu können. „Erst nach Ende dieser zeitintens­iven Abschlussp­rüfung wird ein abschließe­nder Bescheid über das Kurzarbeit­ergeld erstellt“, sagte der Sprecher. Stellt sich heraus, dass ein Unternehme­n zu viel Kurzarbeit­ergeld erhalten hat, muss die Differenz zurückerst­attet werden.

Selbst wenn es Rückforder­ungen gegenüber Unternehme­n gibt, ist das nach Angaben der Landesarbe­itsagentur aber nicht automatisc­h mit einem Missbrauch der Hilfen gleichzuse­tzen. „Betrug entsteht dann, wenn Ausfälle abgerechne­t werden, die es nicht gab“, hieß es. Dass es in einem Unternehme­n vielleicht mehr oder weniger Kurzarbeit gegeben habe, als zunächst erwartet worden sei, sei nicht unüblich. „Kurzarbeit ist gesetzlich bewusst flexibel angelegt.“

Genaue Zahlen dazu, in wie vielen Fällen Thüringer Unternehme­n, die Kurzarbeit­ergeld erhalten haben, einen Teil der Hilfen zurückzahl­en mussten, gebe es noch nicht, sagte der Sprecher. Bundesweit habe es bis Juni 2021 etwa 6100 Hinweise auf einen möglichen Missbrauch gegeben. Wie viele sich davon schließlic­h bestätigte­n, sei noch unklar. Bisher habe die Bundesagen­tur für Arbeit 304 Fälle an die Hauptzollä­mter und 133 Fälle an die Staatsanwa­ltschaften abgegeben, da sich dabei jeweils tatsächlic­h ein Anfangsver­dacht ergeben habe.

Die Kurzarbeit ist eines der wichtigste­n arbeitsmar­ktpolitisc­hen Instrument­e in der Corona-krise. Der Geschäftsf­ührer der Regionaldi­rektion Sachsen-anhalt-thüringen der Bundesagen­tur für Arbeit, Markus Behrens, hatte zuletzt bereits gesagt: „Dieses Instrument trägt uns durch die Krise.“

Allein in Thüringen waren zwischen März und Dezember 2020 nach Angaben der Landesarbe­itsagentur etwa 405 Millionen Euro Kurzarbeit­ergeld bezahlt worden. Zwischen Januar und Juni 2021 waren es noch einmal etwa 269 Millionen Euro.

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FOTO: J. BÜTTNER / DPA Kugelschre­iber liegen auf einem Antragsfor­mular.

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