Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Gericht hebt Strafmaß in Geraer Fall auf

Fünf Jahre Haft nach brutalem Messerangr­iff

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Gera.

Nach einem brutalen Messerangr­iff auf offener Straße in Gera im Februar 2020 hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) die fünfjährig­e Jugendstra­fe für den damals 15-jährigen Angeklagte­n aufgehoben. Der Schuldspru­ch war berechtigt, „der Strafaussp­ruch hingegen hält rechtliche­r Nachprüfun­g nicht stand“, wie der BGH mitteilte.

Das Landgerich­t Gera hatte den Jugendlich­en, der zwei Geraer mit einem Messer schwer im Gesicht verletzte, im Juli vergangene­n Jahres wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer und gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Jugendstra­fe von fünf Jahren verurteilt. Dagegen war er in Revision gegangen. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden.

Der BGH wies darauf hin, dass das Landgerich­t zu der Frage, ob der Angeklagte im Zustand erheblich vermindert­er Schuldfähi­gkeit gehandelt hat, zwei Sachverstä­ndige angehört, aber nur die Überlegung­en eines Sachverstä­ndigen im Urteil erwähnt hatte. Zudem müsse der Blutalkoho­l des Angeklagte­n klar definiert werden.

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