Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Gericht hebt Strafmaß in Geraer Fall auf
Fünf Jahre Haft nach brutalem Messerangriff
Gera.
Nach einem brutalen Messerangriff auf offener Straße in Gera im Februar 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die fünfjährige Jugendstrafe für den damals 15-jährigen Angeklagten aufgehoben. Der Schuldspruch war berechtigt, „der Strafausspruch hingegen hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand“, wie der BGH mitteilte.
Das Landgericht Gera hatte den Jugendlichen, der zwei Geraer mit einem Messer schwer im Gesicht verletzte, im Juli vergangenen Jahres wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Dagegen war er in Revision gegangen. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden.
Der BGH wies darauf hin, dass das Landgericht zu der Frage, ob der Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat, zwei Sachverständige angehört, aber nur die Überlegungen eines Sachverständigen im Urteil erwähnt hatte. Zudem müsse der Blutalkohol des Angeklagten klar definiert werden.