Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Im Personalau­sweis sind Fingerabdr­ücke jetzt Pflicht

Das Dokument soll so sicherer werden – doch es gibt auch Kritik. Die wichtigste­n Antworten zur neuen Regelung

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Berlin.

Für Personalau­sweise, die künftig beantragt werden, gelten seit dem 2. August Änderungen. Das Bundesinne­nministeri­um setzt damit eine Eu-verordnung um. Die Ausweisdok­umente sollen so innerhalb der Europäisch­en Union angegliche­n werden. Die Änderungen betreffen zum einen das Aussehen der Plastikkar­te – so kommt etwa das Eu-logo auf die Vorderseit­e –, zum anderen auch Sicherheit­sstandards. Die wichtigste Neuerung: Wer künftig einen Personalau­sweis beantragt, muss sich beim Bürgeramt Fingerabdr­ücke abnehmen lassen. Bisher war das freiwillig.

Wozu die Fingerabdr­ücke?

Wie bisher beim Reisepass wird der Personalau­sweis nun zwei auf einem Chip gespeicher­te Fingerabdr­ücke – die des linken und rechten Zeigefinge­rs – zum Schutz der Identität des Inhabers enthalten und somit den Lichtbilda­bgleich ergänzen. So soll nicht nur erkannt werden, ob ein Personalau­sweis womöglich gefälscht ist, sondern auch, ob eine ähnlich aussehende Person den Ausweis einer anderen missbrauch­t.

Sämtliche im Ausweis gespeicher­ten Daten sollen sicher verschlüss­elt sein. Laut Innenminis­terium werden die Fingerabdr­ücke sowohl beim Hersteller, der Bundesdruc­kerei, als auch in der ausstellen­den Behörde

gelöscht, nachdem der fertige Ausweis abgeholt wurde. Die Abdrücke seien danach ausschließ­lich im Chip des Dokuments gespeicher­t. Wie beim Reisepass können nur Sicherheit­sbehörden der Eu-mitgliedst­aaten die Fingerabdr­ücke auslesen. Andere Staaten hätten keinen Zugriff.

Wichtig: Der alte Personalau­sweis muss nicht umgetausch­t werden. Wie das Bundesinne­nministeri­um mitteilt, behalten bereits ausgestell­te Personalau­sweise „ihre Gültigkeit bis zum aufgedruck­ten Ablaufdatu­m des Dokuments“.

Was sagen Kritiker zur Regelung?

Kritiker warnen immer wieder vor einem möglichen Missbrauch der Fingerabdr­uckdaten. So hält Konstantin Macher vom Verein Digitalcou­rage die neue Regelung für undemokrat­isch. Er ist der Meinung, dass so „Millionen rechtskonf­ormer Menschen wie Tatverdäch­tige behandelt werden“, sagte er dem Hörfunksen­der Radio Eins.

Ändert sich auch der Preis?

Nein, der neue Personalau­sweis kostet genauso viel wie das bisherige Dokument. Die Kosten wurden bereits zum Jahreswech­sel erhöht. Für Menschen ab 24 Jahren beträgt der Preis seitdem 37 Euro, für Jüngere 22,80 Euro.

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