Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Härtere Strafe für Nsu-helfer gefordert
Bundesgerichtshof überprüft das Urteil von 2018 gegen Andre E.
Karlsruhe.
Zum ersten und absehbar einzigen Mal hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag im Nsu-komplex verhandelt. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe müssen das Urteil von 2018 gegen Terrorhelfer André E. überprüfen. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hatte den heute 42-Jährigen wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH will sein
Urteil am 15. Dezember verkünden. Der Bundesanwaltschaft war das Strafmaß deutlich zu wenig. Ihr Vertreter sagte vor dem BGH, E. habe die Mitglieder des „Nationalsozialistischen Untergrunds“(NSU) jahrelang gekannt. Die Argumentation des OLG, wonach er erst spät von den Mord- und Anschlagsplänen vor allem auf Menschen mit ausländischen Wurzeln erfuhr, sei nicht plausibel – sondern widersprüchlich und rechtsfehlerhaft. E. hatte unter anderem Wohnmobile angemietet, mit denen die Terroristen zu Tatorten fuhren. E. selbst fordert einen Freispruch. Verurteilt wurde er, weil er Bahncards kaufte auf seinen Namen und den seiner Frau, aber Fotos der Nsu-mitglieder Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt für die Ausstellung eingereicht hatte. Sein Verteidiger argumentierte, solche Bahncards seien entgegen der
Meinung der Anklage keine „Behelfsidentitätsnachweise“. Eine Bahncard alleine reiche nicht, man brauche auch etwa einen Personalausweis. Zumal nur in einem Jahr die beanstandeten Bahncards Fotos zeigten, in zwei Folgejahren nicht.
Der BGH kann das Olg-urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Im letzten Fall müsste in München neu über strittige Teile verhandelt werden.