Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Härtere Strafe für Nsu-helfer gefordert

Bundesgeri­chtshof überprüft das Urteil von 2018 gegen Andre E.

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Karlsruhe.

Zum ersten und absehbar einzigen Mal hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Donnerstag im Nsu-komplex verhandelt. Die obersten Strafricht­er in Karlsruhe müssen das Urteil von 2018 gegen Terrorhelf­er André E. überprüfen. Das Münchner Oberlandes­gericht (OLG) hatte den heute 42-Jährigen wegen Unterstütz­ung einer Terrorvere­inigung zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt. Der BGH will sein

Urteil am 15. Dezember verkünden. Der Bundesanwa­ltschaft war das Strafmaß deutlich zu wenig. Ihr Vertreter sagte vor dem BGH, E. habe die Mitglieder des „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“(NSU) jahrelang gekannt. Die Argumentat­ion des OLG, wonach er erst spät von den Mord- und Anschlagsp­länen vor allem auf Menschen mit ausländisc­hen Wurzeln erfuhr, sei nicht plausibel – sondern widersprüc­hlich und rechtsfehl­erhaft. E. hatte unter anderem Wohnmobile angemietet, mit denen die Terroriste­n zu Tatorten fuhren. E. selbst fordert einen Freispruch. Verurteilt wurde er, weil er Bahncards kaufte auf seinen Namen und den seiner Frau, aber Fotos der Nsu-mitglieder Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt für die Ausstellun­g eingereich­t hatte. Sein Verteidige­r argumentie­rte, solche Bahncards seien entgegen der

Meinung der Anklage keine „Behelfside­ntitätsnac­hweise“. Eine Bahncard alleine reiche nicht, man brauche auch etwa einen Personalau­sweis. Zumal nur in einem Jahr die beanstande­ten Bahncards Fotos zeigten, in zwei Folgejahre­n nicht.

Der BGH kann das Olg-urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Im letzten Fall müsste in München neu über strittige Teile verhandelt werden.

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