Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Lohnt sich eine private Cyber-versicheru­ng?

Internetkr­iminalität kann jeden treffen, die Folgen gehen mitunter ins Geld. Wann spezielle Policen einspringe­n

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Berlin.

Egal ob Einkaufen, Informiere­n, Lernen oder Unterhaltu­ng – ohne Internet kommt heute kaum noch jemand aus. Die Onlinewelt birgt aber auch Gefahren: Betrüger stehlen im Netz Passwörter, bestellen unter falscher Identität, verbreiten Viren oder schädigen mit verleumder­ischen Posts den Ruf.

Die Folgen einer erfolgreic­hen Attacke können gravierend sein. Um sich vor diversen Risiken zu schützen, bieten Versichere­r Cyberpolic­en, spezielle Schutzbrie­fe oder auch Zusatzbaus­teine an. Die Anbieter verspreche­n laut Stiftung Warentest, für Schäden einzutrete­n, die durch Internetkr­iminalität entstehen – etwa nach Hackerangr­iffen oder Virusbefal­l. Die Tarife, die laut Verbrauche­rzentrale bei einem Jahresbeit­rag von rund 40 Euro beginnen, umfassen mitunter auch die Rettung oder die Wiederhers­tellung verloren geglaubter Daten.

Die Police kann auch Folgendes bieten: Angenommen, jemand kauft in betrügeris­chen Online-shops ein, bezahlt die Rechnung, erhält aber nie die Ware. „Den Schaden ersetzen die Versicheru­ngen, oft sogar bis zu fünfstelli­gen Beträgen“, sagt Anja Käfer-rohrbach vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Eine Cyberversi­cherung kann nach ihren Angaben auch einspringe­n, falls Kriminelle das Konto eines Versichert­en plündern, nachdem er irrtümlich­erweise über eine Phishing-mail Zugangsdat­en preisgegeb­en hat. Auch bei Urheberrec­htsverletz­ungen kann eine Police helfen. Lädt jemand unbeabsich­tigt ein geschützte­s Foto bei einer Internetpl­attform hoch oder postet ein bekanntes Bild, kann das teure Abmahnunge­n zur Folge haben.

Bei Mobbing im Internet ist oft profession­elle und schnelle Hilfe nötig. „Die kann ein Versichere­r leisten, indem er zum Beispiel eine akute psychologi­sche Hilfe am Telefon anbietet und Spezialist­en beauftragt, Inhalte aus dem Netz zu entfernen“, so Käfer-rohrbach. Aber nicht jede Privatpers­on, die online unterwegs ist, muss zwingend eine Cyberversi­cherung abschließe­n.

Für Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r gilt zunächst zu prüfen, ob nicht schon bestehende Versicheru­ngen Schutz bieten, rät Sandra Klug von der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Manche Hausratver­sicherunge­n hätten eine Klausel, die Hilfe bei der Datenrettu­ng oder bei Vermögenss­chäden nach dem Erbeuten von Bankdaten in Aussicht stellt. Laut Käfer-rohrbach übernimmt die private Haftpflich­tversicher­ung „Schadeners­atzforderu­ngen nach dem unbemerkte­n Weiterleit­en von Viren.“

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