Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Für Trainer und Schiedsrichter reicht 3G
LSB informiert über Regel-lockerung
Eichsfeld/unstrut-hainich-kreis.
Einige Trainer mussten zuletzt zu Hause bleiben und konnten ihre Teams nicht wie gewohnt betreuen. Nachdem die Landesregierung die 2Gbeziehungsweise für innen 2G-plusregel eingeführt hatte, war so mancher Übungsleiter außen vor.
Doch mittlerweile gibt es für die ungeimpften Trainer gute Nachrichten: Wie der Landessportbund nach Rücksprache mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informierte, müssen Trainer, Übungsleiter sowie Schiedsund Kampfrichter nicht zwingend geimpft oder genesen sein.
Statt 2G-plus gilt für diese Gruppe 3G. Sie fallen unter die Regelung des §28b Abs. 1 und 3. des Infektionsschutzgesetzes (3G-nachweis am Arbeitsplatz). Das bedeutet, dass sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit während des Trainings oder des Spielbetriebs einen Impfnachweis, einen Genesenen-nachweis oder einen aktuellen negativen Test vorlegen müssen.
Akzeptiert wird auch ein Schnelltest vor Ort unter autorisierter Aufsicht. Außerdem wird klargestellt, dass die Benutzung von Duschen und Umkleiden erlaubt ist. „Dabei sollte jedoch weiterhin Abstand gehalten und die Kontakte bestmöglich minimiert werden“, heißt es vom Landessportbund. Die Kommunen können diese Regelungen jedoch verschärfen.
Und wie sähe es im Eichsfeld und Unstrut-hainich-kreis, falls im Fußball nach wie vor Partien angepfiffen werden würden? Stünden dann überhaupt genügend Referees zur Verfügung? Ja, verrät Schiedsrichter-lehrwart Ralf Schwethelm. Die Impfquote unter den aktuellen Unparteiischen im Eichsfeld und Unstrut-hainich-kreis liege über dem Durchschnitt.