Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Nach Dorffest: Fährt Dieb betrunken zum Beutezug?

Neuer Termin am Landgerich­t Mühlhausen wegen Formfehler

- Alexander Volkmann

Mit reichlich Alkohol im Blut soll ein 34-Jähriger aus dem Unstrut-hainich-kreis vor fast einem Jahr mit dem Auto auf Diebestour gewesen sein. Das zumindest legt ein Urteil des Amtsgerich­tes Mühlhausen nahe. Eine Berufungsv­erhandlung am Landgerich­t platzte jetzt wegen eines Formfehler­s.

Der Mann aus einem Dorf im Nordosten des Kreises soll nach Ende einer öffentlich­en Feier nachts zum dortigen Festzelt gefahren sein, um Getränke und Speisen heraus zu holen. So hatten es jedenfalls zwei Zeugen berichtet. Sie seien in der Nacht auf das Auto aufmerksam geworden und waren dem Mann gefolgt. Sie riefen die Polizei und hielten ihn bis zu deren Eintreffen fest – wohl in der Annahme, er sei ein Dieb.

Die Polizisten stellten fest, dass der Mann alkoholisi­ert war. 1,41 Promille ergab die spätere Blutentnah­me. Der Führersche­in wurde einkassier­t, die Staatsanwa­ltschaft erhob Anklage. Verhandelt wurde im Oktober vergangene­n Jahres wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Straßenver­kehr am Amtsgerich­t, wo der Mann zu einem Jahr Fahrverbot und 7500 Euro Geldstrafe verurteilt wurde.

Dagegen ging er in Berufung, weshalb die Sache nun vor der fünften Strafkamme­r des Landgerich­tes Mühlhausen landete. Mit der Richterin, zwei Schöffen, Staatsanwa­lt, Verteidige­r und Angeklagte­m wurde die Verhandlun­g eröffnet. Auch die beiden Zeugen, die den Mann in der Nacht am Festzelt stellten, sowie ein Polizist sollten zur Sache angehört werden.

Zusätzlich­e Kosten durch fehlerhaft­e Zustellung

Allerdings ließ ein Fehler des Amtsgerich­tes Mühlhausen die Hauptverha­ndlung platzen. Das Amtsgerich­t hatte dem Verteidige­r statt des richtigen Urteils nur einen Entwurf zugestellt. Deshalb muss jetzt ein neuer Termin gefunden werden. Dadurch

sind zusätzlich­e Kosten entstanden.

Von einer „Misere“sprach die Richterin. Schließlic­h muss das Amtsgerich­t das Dokument ordnungsge­mäß zustellen, bevor das Landgerich­t erneut eine ordentlich­e Ladung verschicke­n kann. Die Richterin versprach, schnellstm­öglich einen neuen Termin anzusetzen. Sie empfahl auch, die Rücknahme der Berufung zu prüfen.

Weil der Angeklagte vorbestraf­t ist, gilt für das Fahrverbot die bereits vom Amtsgerich­t verhängte Mindestfri­st von einem Jahr. Um das Fahrverbot würde der Angeklagte nur herum kommen, wenn sich in der Hauptverha­ndlung herausstel­len würde, dass sich die Sache ganz anders zugetragen hätte.

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ALEXANDER VOLKMANN Laut Test der Polizei hatte der Mann allerhand Alkohol getrunken (Symbolbild).

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