Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Thüringer Kommunen sollen von Rotoren in ihrem Umkreis profitieren
Thüringens Kommunen sollen künftig finanziell davon profitieren, wenn sich Windräder in einem Umkreis von 2500 Metern drehen und Strom erzeugen. Der Gesetzentwurf habe im zuständigen Ausschuss mit einigen Korrekturen die vorletzte Hürde genommen und gehe als Beschlussvorlage an den Landtag. Das erklärten die Energiepolitiker der Linken, Markus Gleichmann, und der Cdu-fraktion, Thomas Gottweiss. Offen ist noch, ob die finanzielle Beteiligung bereits Ende April im Landtag abschließend beraten und beschlossen wird. Gleichmann zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz noch auf die Tagesordnung kommt.
Nach Angaben von Gleichmann sollen die Kommunen von den Betreibern von Windkraftanlagen in ihrem Umfeld künftig eine Zahlung pro erzeugter Kilowattstunde Strom verbindlich verlangen können. Der Betrag liege bei 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. „Bisher ist das eine Kann-regelung auch beim Bund, wir bekommen jetzt in Thüringen einen gesetzlichen Anspruch der Kommunen“, sagte Gleichmann. Aus dem von der rot-rot-grünen Minderheitskoalition vorgelegten Gesetz gestrichen sei jedoch der ursprünglich vorgesehene zusätzliche Anspruch der Bürger auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde. „Dafür hat es keine Unterstützung der Opposition gegeben“, so der Linke-abgeordnete. Er sehe das mit einem „tränenden Auge“.
Bei der Cdu-fraktion hieß es, der organisatorische Aufwand der Kommunen für eine Art Gutschrift an die Bürger sei unverhältnismäßig hoch, wie auch ein Modell, den Bürgeranteil in einen etwas günstigen Lokalstromtarif zu überführen.
Für die Landesenergieagentur THEGA ist der Gesetzesentwurf zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein Durchbruch für eine bessere Akzeptanz und einen schnelleren Ausbau der Windenenergie. Thüringens Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) sagte, er freue sich, dass der Gesetzentwurf endlich zur Abstimmung kommen könne. Der zentrale Punkt, mehr finanzielle Beteiligung der Kommunen bei neuen Windenergieanlagen im Umkreis von 2,5 Kilometern sei enthalten.