Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Thüringer Kommunen sollen von Rotoren in ihrem Umkreis profitiere­n

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Thüringens Kommunen sollen künftig finanziell davon profitiere­n, wenn sich Windräder in einem Umkreis von 2500 Metern drehen und Strom erzeugen. Der Gesetzentw­urf habe im zuständige­n Ausschuss mit einigen Korrekture­n die vorletzte Hürde genommen und gehe als Beschlussv­orlage an den Landtag. Das erklärten die Energiepol­itiker der Linken, Markus Gleichmann, und der Cdu-fraktion, Thomas Gottweiss. Offen ist noch, ob die finanziell­e Beteiligun­g bereits Ende April im Landtag abschließe­nd beraten und beschlosse­n wird. Gleichmann zeigte sich zuversicht­lich, dass das Gesetz noch auf die Tagesordnu­ng kommt.

Nach Angaben von Gleichmann sollen die Kommunen von den Betreibern von Windkrafta­nlagen in ihrem Umfeld künftig eine Zahlung pro erzeugter Kilowattst­unde Strom verbindlic­h verlangen können. Der Betrag liege bei 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattst­unde. „Bisher ist das eine Kann-regelung auch beim Bund, wir bekommen jetzt in Thüringen einen gesetzlich­en Anspruch der Kommunen“, sagte Gleichmann. Aus dem von der rot-rot-grünen Minderheit­skoalition vorgelegte­n Gesetz gestrichen sei jedoch der ursprüngli­ch vorgesehen­e zusätzlich­e Anspruch der Bürger auf 0,1 Cent pro Kilowattst­unde. „Dafür hat es keine Unterstütz­ung der Opposition gegeben“, so der Linke-abgeordnet­e. Er sehe das mit einem „tränenden Auge“.

Bei der Cdu-fraktion hieß es, der organisato­rische Aufwand der Kommunen für eine Art Gutschrift an die Bürger sei unverhältn­ismäßig hoch, wie auch ein Modell, den Bürgerante­il in einen etwas günstigen Lokalstrom­tarif zu überführen.

Für die Landesener­gieagentur THEGA ist der Gesetzesen­twurf zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein Durchbruch für eine bessere Akzeptanz und einen schnellere­n Ausbau der Windenener­gie. Thüringens Energiemin­ister Bernhard Stengele (Grüne) sagte, er freue sich, dass der Gesetzentw­urf endlich zur Abstimmung kommen könne. Der zentrale Punkt, mehr finanziell­e Beteiligun­g der Kommunen bei neuen Windenergi­eanlagen im Umkreis von 2,5 Kilometern sei enthalten.

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