Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
„Das war ein kolossaler Sieg für Trump“
Experte van de Laar sieht bei der Anhörung zur Immunität des Ex-präsidenten eine Tendenz
Herr van de Laar, was war in den vergangenen Tagen der bemerkenswerteste Moment in den Vereinigten Staaten?
Julius van de Laar: Die Gerichtsverfahren gegen Donald Trump standen natürlich im Mittelpunkt. Darüber hinaus: Das Repräsentantenhaus hat mit dem Ukraine-hilfspaket endlich mal wieder was hingekriegt, nachdem es die letzten Jahre von Blockaden beider Seiten geprägt gewesen war. Hinzu kam: Business-mogul Kim Kardashian hat sich in den Wahlkampf eingeschaltet, was ich nun wirklich nicht erwartet habe.
Wichtig war auch die Anhörung zur Immunität vor dem Supreme Court.
Das ist sicherlich ein kolossaler Sieg für Trump gewesen – und das beste Zwischenergebnis, das er sich wünschen konnte …
Dabei fällt das Urteil erst im Juni.
Ja, aber selbst wenn es im Juni die Immunität des Ex-präsidenten teilweise aufhebt, wäre das vermutlich viel zu spät, um diese zahlreichen Gerichtsverfahren noch vor der Wahl im November zu beginnen und auch zu einem Urteil zu bringen. Erinnern wir uns: Vor ein paar Monaten nahmen wir noch an, Trump würde sich in insgesamt vier Verfahren verantworten müssen– ein Bundesverfahren mit Sonderermittler Jack Smith wegen Trumps Rolle bei der mutmaßlichen Verschwörung und dem Sturm auf das Kapitol nach der Wahl 2020, ein weiteres Bundesverfahren wegen seines Umgangs mit hochsensiblen Regierungsdokumenten auf seinem Anwesen in Mar-a-lago sowie in New York wegen Betrugs in seinem Firmenimperium und wegen der mutmaßlich vertuschten Schweigegeld-zahlung an Stormy Daniels. Davon ist jetzt nur noch letzterer Prozess übrig geblieben. Damit steht Trump nicht so schlecht da.
Kann er daraus Kapital schlagen?
Nun ja, er könnte im Falle einer Wiederwahl nach dem 5. November einen Justizminister einsetzen, der sich der Trumpschen Lesart anschließt: Diese Prozesse sind alle politisch motiviert, eine reine Hexenjagd. Der Minister könnte die Anklagen der Staatsanwaltschaften dann kassieren. Frühestens vier Jahre später könnten die Fälle dann von einem neuen Generalstaatsanwalt vorgebracht werden.