Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Wer 16 ist, darf in Thüringen wählen
Landesverfassungsgericht lehnt Eilantrag der AfD ab
Bei den Kommunalwahlen Mitte April in Thüringen können auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Der Verfassungsgerichtshof in Weimar lehnte am Dienstag einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion ab. Diese scheiterte damit mit ihrem Ziel, die Anwendung des vom Landtag 2015 von 18 auf 16 Jahre gesenkte Mindestwahlalter bei Kommunalwahlen zu verhindern. Am 15. April werden in Thüringen Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister neu gewählt. Nach Angaben des Verfassungsgerichts hatte die AfD-Fraktion die „Außervollzugsetzung der Regelung zur Absenkung des Mindestalters bei Kommunalwahlen“beantragt. Dem wurde ebenso wenig stattgegeben wie dem AfD-Antrag, die Wahlunterlagen minderjähriger Wähler besonders zu kennzeichnen.
Nach Angaben eines Sprechers des Verfassungsgerichts steht ein Termin für die Verhandlung über die Verfassungsklage der AfD – und damit das Hauptverfahren – gegen das abgesenkte Mindestwahlalter noch nicht fest.
Für Verfassungsgerichtspräsident Manfred Aschke war es der letzte Tag: Er ist ab heute im Ruhestand. (dpa)
Binnen einer guten Viertelstunde war gestern alles erledigt. Da die Amtszeit des Verfassungsrichters Manfred Baldus ausgelaufen war, musste vom Landtag ein Nachfolger gewählt werden. Einziger Kandidat, unterstützt von CDU, Linken, SPD und Grünen: Manfred Baldus.
In geheimer Wahl stimmten 77 Abgeordnete für eine zweite siebenjährige Amtszeit des Sozialdemokraten, der im Hauptberuf Rechtsprofessor an der Erfurter Universität ist. Das waren 16 mehr als die nötige Mehrheit von zwei Dritteln des Parlaments. Es gab fünf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen – wahrscheinlich aus der AfD.
Danach: Glückwünsche und Blumensträuße. Auch Gerichtspräsident Manfred Aschke gratulierte im Plenarsaal, wobei dies schon ein kleiner Abschied war. Der habilitierte Jurist wird am heutigen Mittwoch 68 Jahre. Da er damit die Altersgrenze erreicht, scheidet er automatisch aus dem Gericht aus.
Der Hof in Weimar hat damit keinen Präsidenten mehr. Denn die Zweidrittel-Mehrheit für einen Nachfolger ist hier nicht in Sicht. Obwohl sich CDUFraktionschef Mike Mohring ein halbes Dutzend Mal mit seinen rot-rot-grünen Amtskollegen traf, konnte er sich mit ihnen nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen.
Mohring besteht auf Bundesrichter Klaus-Dieter von der Weiden, der einst Abteilungsleiter in der CDU-geführten Staatskanzlei war. Die Koalition hat sich hingegen inzwischen auf die Weimarer Verwaltungsgerichtspräsidentin Elke Heßelmann festgelegt.
Die protokollarische Nummer drei im Land
Wann sich dieses machtpolitische Patt auflöst, ist ungewiss. Bis es soweit ist, bleibt das Gericht aber funktionsfähig. Den Platz Aschkes kann ein stellvertretender Richter einnehmen, ansonsten wird der Hof vertretungsweise vom dienstältesten Berufsrichter geführt – der Von der Weiden heißt.
Die Personalie ist von hoher politischer Symbolik. Nach dem Präsidenten des Parlaments und dem Regierungschef ist der Vorsteher des Verfassungsgerichts die protokollarische Nummer drei im Land. Zudem wird die Entscheidung, die jetzt getroffen wird, weit über die Landtagswahl 2019 hinausreichen.
Wirkt das Gezerre um den Verfassungsgerichtspräsidenten bislang für die politischen Beteiligten vor allem peinlich, hat die parlamentarische Blockade des sogenannten Richterwahlausschusses ganz praktische Folgen.
Die AfD-Fraktion hatte sich aus dem Gremium zurückgezogen, das der Ernennung von Richtern auf Lebenszeit zustimmen muss. Damit protestierte sie dagegen, dass die Regierungsfraktionen nicht bereit sind, AfD-Landeschef Stefan Möller zum neuen Chef des Justizausschusses zu wählen. Zuvor war der bisherige Amtsinhaber Stephan Brandner (auch AfD) in den Bundestag gewechselt.
Der Linke-Abgeordnete André Blechschmidt appellierte gestern im Landtag an die AfD, endlich neue Kandidaten für den Wahlausschuss aufzustellen. Ansonsten bleibe das Gremium, in dem zwingend alle Fraktionen vertreten sein müssen, dauerhaft handlungsunfähig. Stefan Möller entgegnete, dass man dies ja gerne täte. Vorher jedoch müsse die Koalition zeigen, dass sie zur „kollegialen Zusammenarbeit“im Parlament bereit sei.