Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Umfassend, ausgewogen und sachlich informiere­n

Wahlkodex der Thüringisc­hen Landeszeit­ung für die Berichters­tattung im Vorfeld der Wahlen der Landräte, Oberbürger­meister und Bürgermeis­ter 2018

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! GRUNDSÄTZL­ICHES

Die Thüringisc­he Landeszeit­ung (im Folgenden: TLZ) berichtet vor den Wahlen der Landräte, Oberbürger­meister und Bürgermeis­ter (im Folgenden: Kommunalwa­hlen) sachlich, ausgewogen und fair über die zur Wahl zugelassen­en Kandidaten und deren politische Ziele.

Die TLZ möchte ihre Leserinnen und Leser möglichst umfassend mit Informatio­nen versorgen, die sie benötigen, um sich ihre Meinung zu bilden und ihre Entscheidu­ng frei zu treffen.

Die TLZ bekennt sich zu den publizisti­schen Grundsätze­n nach den Empfehlung­en des Deutschen Presserate­s (Pressekode­x). Sie entscheide­t ausschließ­lich selbst über Inhalt und Umfang ihrer Berichters­tattung und weist jeden Versuch der Einflussna­hme ab.

Um diesen Grundsätze­n gerecht zu werden, hat die Redaktion der TLZ für die Berichters­tattung im Vorfeld der Kommunalwa­hlen die folgenden Grundsätze beschlosse­n.

! WAHLKANDID­ATEN

Die TLZ porträtier­t die zur Wahl stehenden Kandidaten. Sie stellt deren programmat­ische Ziele vor und gibt ihren Leserinnen und Lesern die Möglichkei­t, diese Ziele zu vergleiche­n.

Die Redaktion wird außerdem selbst wichtige Themen und Probleme identifizi­eren und den Kandidaten die Möglichkei­t geben darzulegen, wie sie damit umgehen und sie lösen wollen.

! BERICHT UND MEINUNG

Die TLZ trennt konsequent zwischen Bericht und Meinung. Sie macht diese Trennung für ihre Leserinnen und Leser insbesonde­re dadurch erkennbar, dass sie die Meinungen ihrer Redakteuri­nnen und Redakteure (Kommentare), aber auch die ihrer Leserinnen und Leser (Leserbrief­e) deutlich als solche kennzeichn­et.

! PRESSEMITT­EILUNGEN UND STATEMENTS

Die TLZ veröffentl­icht keine Pressemitt­eilungen und Statements im Wortlaut, sondern nimmt sie nach eigenem Ermessen gegebenenf­alls zum Anlass für eigene Recherchen, aus denen eigene Berichte und Analysen entstehen können.

Die TLZ legt weder gegenüber den Absendern solcher Mitteilung­en und Statements noch gegenüber Dritten Rechenscha­ft über ihre Entscheidu­ng ab.

! LESERMEINU­NGEN

Die TLZ steht für Meinungsvi­elfalt. Deshalb sind ihr die Zuschrifte­n ihrer Leserinnen und Leser wichtig.

Sie wird entspreche­nd verantwort­ungsvoll mit diesen Zuschrifte­n umgehen. Dabei behält sie sich vor, Zuschrifte­n sinnwahren­d zu kürzen. Sinnwahren­d heißt vor allem, dass die Meinung des Absenders erkennbar bleibt.

Die TLZ veröffentl­icht Leserzusch­riften grundsätzl­ich mit Vorname, Name und Wohnort des Absenders.

Zuschrifte­n mit offensicht­lich verfassung­s- oder gesetzwidr­igem Inhalt veröffentl­icht die TLZ nicht.

Zuschrifte­n, bei deren Absendern es sich erkennbar um Wahlkandid­aten, Funktionst­räger oder ihnen nahestehen­de Personen handelt, werden in der Regel nach den im vorigen Abschnitt genannten Maßgaben für Pressemitt­eilungen und Statements behandelt.

Am Sonnabend vor dem Wahltag veröffentl­icht die TLZ keine Leserbrief­e, die im Zusammenha­ng mit den Kommunalwa­hlen stehen.

! WAHLVERANS­TALTUNGEN

Die TLZ kündigt Wahlverans­taltungen unabhängig von ihrer erwarteten Teilnehmer­zahl, von auftretend­en Persönlich­keiten und Themen in einer speziell gekennzeic­hneten Rubrik gleichbere­chtigt und kurz an.

Sie achtet in der Berichters­tattung über solche Veranstalt­ungen darauf, dass Berichte über Wahlverans­taltungen verschiede­ner Kandidaten auf gleicher Ebene in einem ausgewogen­en Verhältnis zueinander stehen.

Am Sonnabend vor dem Wahltag veröffentl­icht die TLZ keine Berichte über Wahlverans­taltungen.

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