Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Umfassend, ausgewogen und sachlich informieren
Wahlkodex der Thüringischen Landeszeitung für die Berichterstattung im Vorfeld der Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister 2018
! GRUNDSÄTZLICHES
Die Thüringische Landeszeitung (im Folgenden: TLZ) berichtet vor den Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister (im Folgenden: Kommunalwahlen) sachlich, ausgewogen und fair über die zur Wahl zugelassenen Kandidaten und deren politische Ziele.
Die TLZ möchte ihre Leserinnen und Leser möglichst umfassend mit Informationen versorgen, die sie benötigen, um sich ihre Meinung zu bilden und ihre Entscheidung frei zu treffen.
Die TLZ bekennt sich zu den publizistischen Grundsätzen nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates (Pressekodex). Sie entscheidet ausschließlich selbst über Inhalt und Umfang ihrer Berichterstattung und weist jeden Versuch der Einflussnahme ab.
Um diesen Grundsätzen gerecht zu werden, hat die Redaktion der TLZ für die Berichterstattung im Vorfeld der Kommunalwahlen die folgenden Grundsätze beschlossen.
! WAHLKANDIDATEN
Die TLZ porträtiert die zur Wahl stehenden Kandidaten. Sie stellt deren programmatische Ziele vor und gibt ihren Leserinnen und Lesern die Möglichkeit, diese Ziele zu vergleichen.
Die Redaktion wird außerdem selbst wichtige Themen und Probleme identifizieren und den Kandidaten die Möglichkeit geben darzulegen, wie sie damit umgehen und sie lösen wollen.
! BERICHT UND MEINUNG
Die TLZ trennt konsequent zwischen Bericht und Meinung. Sie macht diese Trennung für ihre Leserinnen und Leser insbesondere dadurch erkennbar, dass sie die Meinungen ihrer Redakteurinnen und Redakteure (Kommentare), aber auch die ihrer Leserinnen und Leser (Leserbriefe) deutlich als solche kennzeichnet.
! PRESSEMITTEILUNGEN UND STATEMENTS
Die TLZ veröffentlicht keine Pressemitteilungen und Statements im Wortlaut, sondern nimmt sie nach eigenem Ermessen gegebenenfalls zum Anlass für eigene Recherchen, aus denen eigene Berichte und Analysen entstehen können.
Die TLZ legt weder gegenüber den Absendern solcher Mitteilungen und Statements noch gegenüber Dritten Rechenschaft über ihre Entscheidung ab.
! LESERMEINUNGEN
Die TLZ steht für Meinungsvielfalt. Deshalb sind ihr die Zuschriften ihrer Leserinnen und Leser wichtig.
Sie wird entsprechend verantwortungsvoll mit diesen Zuschriften umgehen. Dabei behält sie sich vor, Zuschriften sinnwahrend zu kürzen. Sinnwahrend heißt vor allem, dass die Meinung des Absenders erkennbar bleibt.
Die TLZ veröffentlicht Leserzuschriften grundsätzlich mit Vorname, Name und Wohnort des Absenders.
Zuschriften mit offensichtlich verfassungs- oder gesetzwidrigem Inhalt veröffentlicht die TLZ nicht.
Zuschriften, bei deren Absendern es sich erkennbar um Wahlkandidaten, Funktionsträger oder ihnen nahestehende Personen handelt, werden in der Regel nach den im vorigen Abschnitt genannten Maßgaben für Pressemitteilungen und Statements behandelt.
Am Sonnabend vor dem Wahltag veröffentlicht die TLZ keine Leserbriefe, die im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen stehen.
! WAHLVERANSTALTUNGEN
Die TLZ kündigt Wahlveranstaltungen unabhängig von ihrer erwarteten Teilnehmerzahl, von auftretenden Persönlichkeiten und Themen in einer speziell gekennzeichneten Rubrik gleichberechtigt und kurz an.
Sie achtet in der Berichterstattung über solche Veranstaltungen darauf, dass Berichte über Wahlveranstaltungen verschiedener Kandidaten auf gleicher Ebene in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Am Sonnabend vor dem Wahltag veröffentlicht die TLZ keine Berichte über Wahlveranstaltungen.