Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Einstufung als Gefährder nicht haltbar

Innenaussc­huss befasst sich mit Verdächtig­em

- VON FABIAN KLAUS

Die heutige Tagesordnu­ng des Thüringer Innenaussc­husses ist proppevoll. Das Gremium wird sich – wie fast immer – nicht-öffentlich mit Themen befassen, die Thüringens Sicherheit allgemein oder speziell angehen. Dabei geht es auch um den Fall eines vermeintli­chen Gefährders und dessen Verbleib.

Verklausul­iert unter Tagesordnu­ngspunkt 8 heißt es in der Einladung: „Unterbring­ungsgewahr­sam gegen einen syrischen Asylbewerb­er“. Die Landesregi­erung, also entweder Innenminis­ter Georg Maier persönlich oder sein Staatssekr­etär Udo Götze (beide SPD), werden dazu berichten.

Dahinter verbirgt sich ein Fall, der im Januar öffentlich wurde. Damals hatte zunächst der MDR berichtet, dass das Landeskrim­inalamt Thüringen kurz vor Weihnachte­n einen Syrer festnahm, der im Verdacht stand, Kopf einer islamistis­chen Terrorzell­e zu sein – alternativ standen Drogen- oder Waffenhand­el auf der Liste der möglichen Delikte. Noch im Januar wurde der Fall auf die Bundeseben­e gehoben, weil der in Thüringen festgenomm­ene Mann seit seiner Einreise nach Deutschlan­d 2015 mit anderen IS-Terrorverd­ächtigen in Kontakt stehen sollte, wie es hieß. Einen klaren Beweis dafür, dass von Thüringen aus tatsächlic­h eine Terrorzell­e aufgebaut oder finanziert oder unterstütz­t wird, gibt es allerdings bis dato nicht.

Heute sollen die Abgeordnet­en des Innenaussc­husses über diesen Fall unterricht­et werden – erneut. Dabei dürfte herauskomm­en, dass der vermeintli­che Gefährder nun nicht mehr als Gefährder eingestuft wird und sich auch nicht mehr in Thüringen aufhält, heißt es aus dem Umfeld des Thüringer Innenminis­teriums. Eine der Fragen, die sich aufdrängen, ist jene nach dem Verbleib des zeitweilig Festgenomm­enen. Ob es weitere Ermittlung­en in dem Fall gegeben hat, dazu schweigt sich das Landeskrim­inalamt aus. Eine entspreche­nde Anfrage dieser Zeitung bereits am Dienstag wurde bis zum gestrigen Redaktions­schluss nicht beantworte­t.

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