Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Staatsanwaltschaft: eine Milliarde Euro Bußgeld für VW
Nach den USA muss der Wolfsburger Autobauer in der Dieselaffäre auch in Deutschland Strafe zahlen
Volkswagen muss wegen der Dieselaffäre nun auch in Deutschland eine hohe Strafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein Bußgeld über eine Milliarde Euro gegen den Autobauer verhängt. Damit werden nach Angaben des Unternehmens und der Staatsanwaltschaft „Aufsichtspflichtverletzungen“geahndet. Volkswagen akzeptiere das Bußgeld und bekenne sich damit zu seiner Verantwortung, teilte der Wolfsburger Autobauer am Mittwoch mit. Formal handelt es sich bei dem Bußgeld um eine Ordnungswidrigkeit; die Buße setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen.
Volkswagen äußerte die Erwartung, „dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird“. Unter anderem laufen in Braunschweig Ermittlungen gegen frühere und aktuelle Manager – zum einen wegen des Anfangsverdachts des Betruges, zum anderen wegen Marktmanipulation. Anleger klagen außerdem auf Schadenersatz in Milliardenhöhe, weil die VWAktie nach Bekanntwerden des Skandals auf Talfahrt ging. Im September 2015 hatten US-Behörden Abgasmanipulationen von Millionen Dieselautos bei VW aufgedeckt. Der Konzern musste wegen des Skandals in den USA Milliarden an Strafen zahlen.
Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist es zu „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“gekommen, heißt es in der VW-Mitteilung. Diese seien laut Staatsanwaltschaft „mitursächlich“dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“. Anders als in strafrechtlichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch ein Unternehmen mit Geldbuße belegt werden. (dpa)