Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Staatsanwa­ltschaft: eine Milliarde Euro Bußgeld für VW

Nach den USA muss der Wolfsburge­r Autobauer in der Dieselaffä­re auch in Deutschlan­d Strafe zahlen

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Volkswagen muss wegen der Dieselaffä­re nun auch in Deutschlan­d eine hohe Strafe zahlen. Die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig hat ein Bußgeld über eine Milliarde Euro gegen den Autobauer verhängt. Damit werden nach Angaben des Unternehme­ns und der Staatsanwa­ltschaft „Aufsichtsp­flichtverl­etzungen“geahndet. Volkswagen akzeptiere das Bußgeld und bekenne sich damit zu seiner Verantwort­ung, teilte der Wolfsburge­r Autobauer am Mittwoch mit. Formal handelt es sich bei dem Bußgeld um eine Ordnungswi­drigkeit; die Buße setzt sich aus dem gesetzlich­en Höchstbetr­ag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfun­g wirtschaft­licher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen.

Volkswagen äußerte die Erwartung, „dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkung­en auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzernges­ellschafte­n geführte behördlich­e Verfahren haben wird“. Unter anderem laufen in Braunschwe­ig Ermittlung­en gegen frühere und aktuelle Manager – zum einen wegen des Anfangsver­dachts des Betruges, zum anderen wegen Marktmanip­ulation. Anleger klagen außerdem auf Schadeners­atz in Milliarden­höhe, weil die VWAktie nach Bekanntwer­den des Skandals auf Talfahrt ging. Im September 2015 hatten US-Behörden Abgasmanip­ulationen von Millionen Dieselauto­s bei VW aufgedeckt. Der Konzern musste wegen des Skandals in den USA Milliarden an Strafen zahlen.

Nach den Ergebnisse­n der Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft ist es zu „Aufsichtsp­flichtverl­etzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklun­g im Zusammenha­ng mit der Fahrzeugpr­üfung“gekommen, heißt es in der VW-Mitteilung. Diese seien laut Staatsanwa­ltschaft „mitursächl­ich“dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmoto­r der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässig­en Softwarefu­nktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“. Anders als in strafrecht­lichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswi­drigkeiten­gesetz auch ein Unternehme­n mit Geldbuße belegt werden. (dpa)

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Volkswagen-Vorstandsc­hef Herbert Diess. Foto: Axel Schmidt

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