Thüringische Landeszeitung (Weimar)
So funktioniert der Kontowechsel
Alte und neue Bank müssen helfen
Seit September 2016 haben Verbraucher einen Anspruch auf Unterstützung beim Kontenwechsel. „Die alte wie die neue Bank müssen hierbei zusammenarbeiten“, sagt Thomas Lorenz vom Bundesverband deutscher Banken. Dies gilt sowohl für Online- als auch für Filialbankkunden.
Wie läuft der Wechsel in der Praxis ab?
Der Kunde stellt bei der neuen Bank einen Antrag auf Kontenwechselhilfe. Das funktioniert per Formular in der Filiale oder auf dem Online-Banking-Portal. Die neue Bank muss dann binnen zwei Geschäftstagen bei der alten Bank eine Liste der Daueraufträge, der erteilten Lastschriftmandate sowie der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten einfordern.
„Die alte Bank steht in der Pflicht, die angeforderten Informationen binnen fünf Geschäftstagen zur neuen Bank und zum Kunden zu schicken“, so Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. Lastschriften und eingehende Überweisungen darf die alte Bank ab einem vom Kunden bestimmten Zeitpunkt nicht mehr akzeptieren, Daueraufträge nicht mehr ausführen.
Wie verlässlich ist die gesetzliche Kontenwechselhilfe?
Die Liste mit den Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriften sollte genau kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden. „Zudem sollte die Kontoschließung bei der alten Bank auf einen deutlich späteren Zeitpunkt als der Kontenwechsel gelegt werden“, rät Stiftung Warentest.
Kostet der Wechselservice etwas?
„Einen Anspruch auf eine Gebühr kann ein Kreditinstitut nur geltend machen, wenn dies mit dem Verbraucher vereinbart wurde“, sagt Lorenz. Kein Entgelt darf vereinbart werden für den Zugang des Verbrauchers zu seinen personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Daueraufträgen und Lastschriften, für die Übersendung von Informationen zu Lastschriftmandanten und Listen der Daueraufträge sowie für die Schließung des bisherigen Kontos. (dpa)