Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Eigenes Amt für Informationsfreiheit
Innenministerium will neuen Landesbeauftragten – Datenschützer Hasse kritisiert Vorstoß
ERFURT. Thüringen soll einen eigenen Informationsfreiheitsbeauftragten bekommen. Das geht aus dem Entwurf für ein Transparenzgesetz hervor, das dieser Zeitung vorliegt. Der zusätzliche Beauftragte soll vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen gewählt werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig. Eine Abwahl ist mit einer Zweitdrittel-Mehrheit möglich.
Der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse, der zurzeit auch für die Informationsfreiheit zuständig ist, kritisiert den Vorstoß des Innenministeriums. „Das wäre ein bundesweites Unikum“, sagt Hasse der TLZ. Die jetzige Konstruktion habe sich bewährt, eine Trennung mache keinen Sinn. „Ich gehe davon aus, dass diese Pläne keinen Bestand haben werden“, so Hasse.
Das Gesetz, über das lange in der rot-rot-grünen Koalition gestritten wurde, soll voraussichtlich in der ersten regulären Sitzung des Kabinetts nach der Sommerpause am 7. August beraten werden. Es soll Behörden dazu verpflichten, wichtige Informationen möglichst vollständig zu veröffentlichen.
Wenn Mutti früh zur Arbeit geht, bleiben jedenfalls die ganz kleinen Kinder nicht zu Haus, und sie werden auch nicht immer in einer Krippe einen Platz finden. Das Problem kennen alle berufstätigen Mütter – und immer häufiger berufstätige Väter, die sich nicht auf die Feierabend-Rolle beschränken. Was aber machen Mütter und Väter, die ein politisches Mandat haben und im Landtag immer dann Präsenzpflichten nachkommen müssen, wenn im Plenum Abstimmungen auf der Tagesordnung stehen? Die Meinungen darüber, ob kleine Kinder – und seien es Stillkinder – ins Parlament mitgenommen werden dürfen – gehen weit auseinander.
Quengeln am Rednerpult, Stillen im Plenarsaal des Thüringer Landtags: Für den CDU-Abgeordneten Christian Tischner ist das offenbar eine grausige Vorstellung. „Das geht gar nicht“, sagt der Vater eines etwa acht Monate alten Sohnes.
Anlass, das Thema anzupacken, gibt es offensichtlich: Den Landtag erwartet ein Babyboom. Wenn Ende August die Plenarsitzungen wieder starten, wird es mehr frischgebackene Mütter und Väter unter den Abgeordneten geben, etliche haben bereits kleine Kinder unter zwei Jahren, weitere erwarten in der nächsten Zeit Nachwuchs.
Bei der Frage, ob die Kinder mit rein dürfen, prallen Weltbilder aufeinander. Die bei Angestellten übliche Elternzeit ist für Abgeordnete nicht möglich. Bislang gibt es auch keine Kinderbetreuung im Landtag. Das könnte sich aber bald ändern, wie es aus der Landtagsverwaltung heißt.
Die hochschwangere Abgeordnete Madeleine Henfling würde ihr Baby demnächst gern auch mal mit in den Plenarsaal nehmen – wenigstens für die Abstimmung. „Ich kann mein Kind ja nicht im Fraktionsbüro fallen lassen“, sagt die Grünen-Politikerin und verweist auf Brandenburg, wo das auch kein Problem sei. Die CDU-Abgeordnete Kristin Flossman findet dagegen: „Kinder haben im Plenarsaal nichts verloren.“Allerdings sollte es auch ihrer Meinung nach Ausnahmen für die Abstimmung geben.
Was die mehrfache Mutter Wiebke Muhsal (AfD), die ebenfalls hochschwanger ist, zum Thema meint, war nicht zu erfahren: Die Anfrage an die Fraktion konnte, obwohl doppelt gestellt, nicht beantwortet werden, wie es heißt. Muhsal sei nicht zu erreichen gewesen.
Wie mehrere Abgeordnete berichten, sind Kinder im Plenarsaal derzeit verboten. Die SPDAbgeordnete Diana Lehmann wurde eigenen Angaben zufolge in der Vergangenheit schon gebeten, den Saal zu verlassen, weil sie ihr inzwischen acht Monate altes Baby dabei hatte. „Solange mein Kind nicht stört, ist mir nicht klar, warum ich aus der Parlamentssitzung ausgeschlossen werde“, sagt Lehmann. Die Geschäftsordnung des Landtages sei bei dem Thema nicht eindeutig.
Tatsächlich finden sich dort keine Regelungen für Parlamentarier mit Kind im Plenarsaal. Dem Vernehmen nach ist bisher gängige Praxis: Landtagspräsident Christian Carius (CDU) oder seine Stellvertreterinnen Dorothea Marx (SPD) und Margit Jung (Linke) entscheiden während der Plenarsitzung. Der Thüringer Landtag lässt derzeit bei Bund und Ländern abfragen, wie andere Parlamente in der Bundesrepublik mit diesem Thema umgehen und welche Regelungen sie gefunden haben.
„Ich glaube nicht, dass sich Kinder im Plenarsaal wohlfühlen würden“, sagt CDU-Mann Tischner. Auch Diana Lehmann findet: „Für Kinder ist das kein besonders schöner Ort, aber manchmal geht es nicht anders.“
Einig sind sich beide darin, dass ein Angebot für Kinderbetreuung im Landtag angebracht wäre – möglichst in der Nähe des Plenarsaals. Mehrere Abgeordnete hätten bereits ihre Bereitschaft erklärt, dafür auch zu zahlen. Aus der Pressestelle des Landtags heißt es, man prüfe, zu welchen Konditionen eine zeitweise Betreuung von kleinen Kindern während des Plenarbetriebs ab etwa 16.30 Uhr sichergestellt werden könne. Derzeit spreche man mit freien Trägern über ein mögliches Pilotprojekt im Landtag, das von Abgeordneten und Mitarbeitern der Fraktionen und des Landtags genutzt werden könne. Carius rechnet damit, dass der Diskurs über Kinderbetreuung im Landtag nach der Sommerpause weitergeht. „Eines muss aber auch klar sein: Der Thüringer Landtag ist in erster Linie ein Parlamentsbetrieb. Bei diesem Diskurs geht es um ein Ergänzungsangebot zur Kinderbetreuung an Plenartagen“, betonte Carius.
Neben Angeboten zur Kinderbetreuung wird auch geprüft, ob ein Raum zum Stillen von Babys eingerichtet werden kann. „Ich finde es gut, dass das Thema angegangen wird. Aber es wäre schade, wenn es die Betreuung nur für Kinder ab zwei Jahren gäbe“, sagte die CDU-Abgeordnete Kristin Flossmann, die selbst erst im Juni ein Baby bekam. Ihrer Meinung nach müsste das Angebot bereits für Kinder ab einem Jahr gelten.
Ihr CDU-Kollege Tischner bedauert, dass er als Abgeordneter keine Elternzeit nehmen kann. „Bei den vielen Terminen geht das nicht“, sagt er und führt damit einen Grund aus der Arbeitspraxis eines Parlamentariers an. Aber er weiß, dass Elternzeit auch theoretisch für Abgeordnete in Thüringen nicht vorgesehen ist – anders als zum Beispiel in Baden-Württemberg.
Auch Henfling plant, nach der Sommerpause – und nach der Geburt ihres Kindes – wieder im Landtag zu sein. Ihrer Meinung nach sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Abgeordnete wichtig. „Es geht ja auch darum, dass junge Mütter und Väter Politik machen können – und das nicht erst, wenn ihre Kinder groß sind.“