Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Barley mahnt im Fall Sami A. zur Wahrung des Rechts

Die umstritten­e Abschiebun­g des Gefährders nach Tunesien schlägt hohe politische Wellen

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Nach der möglicherw­eise rechtswidr­igen Abschiebun­g des Gefährders Sami A. warnt Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD) vor einem Schaden für den Rechtsstaa­t. „Was unabhängig­e Gerichte entscheide­n, muss gelten“, sagte sie am Sonntag.

Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen hatte die Abschiebun­g des als Leibwächte­r von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden bekannt gewordenen Sami A. nach Tunesien am Freitag für „grob rechtswidr­ig“erklärt. Es verlangte, ihn „unverzügli­ch“nach Deutschlan­d zurückzuho­len. Allerdings will die tunesische Justiz ihn zumindest vorerst für eigene Ermittlung­en im Land behalten.

Noch am Donnerstag­abend hatte das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen entschiede­n, dass Sami A. weiterhin nicht abgeschobe­n werden dürfe, weil nicht auszuschli­eßen sei, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Diese Entscheidu­ng ging jedoch erst am Freitagmor­gen an das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf). Zu diesem Zeitpunkt saß Sami A. schon begleitet von Bundespoli­zisten in einer Chartermas­chine, die ihn nach Tunesien brachte.

Grünen-Chef Robert Habeck warnte vor einer Beschädigu­ng des Rechtsstaa­ts. „Vor allem ist zu klären, ob Innenminis­ter Horst Seehofer versucht hat, Recht zu beugen und die Gerichtsen­tscheidung umgehen zu lassen“, sagte er der „Süddeutsch­en Zeitung“.

Dagegen sagte die Vorsitzend­e der AfD-Bundestags­fraktion, Alice Weidel, der Fall zeige in erschrecke­nder Weise auf, „wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenve­rstand entfernt haben“.

Die FDP-Politikeri­n Linda Teuteberg kritisiert­e den Rechtsstre­it um die Abschiebun­g von Sami A. als „ein Stück aus dem Tollhaus“. Das Urteil des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen sei selbstvers­tändlich zu respektier­en, sagte die migrations­politische Sprecherin der FDP-Fraktion. „Allerdings muss es in Deutschlan­d möglich sein, Gefährder in ihr Herkunftsl­and abzuschieb­en.“(dpa)

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