Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Welche Verantwortung hat Thüringen beim NSU konkret?
Der angekündigte Opferhilfefonds des Justizministers wirft Fragen zu Versäumnissen und Schuld auf
Christoph Bauer aus Erfurt schreibt zu Thüringer Entschädigungsfonds für NSU-Opfer:
Die Taten des NSU sind abscheulich und nicht zu rechtfertigen, die Opfer unschuldig. Soweit, so gut. Nun sagt Minister Lauinger, Thüringen bekenne sich zu seiner Verantwortung. Da fragt sich der gebeutelte Steuerzahler, welche Verantwortung konkret? Hat es Versäumnisse bei den Behörden gegeben, wie wurden die aufgearbeitet, haben Verantwortliche Konsequenzen getragen? Gibt es ein Staatsversagen?
Bei allem Mitgefühl für die Opfer, aber 100 000 Euro pro Person sind unverhältnismäßig. In unserem Rechtsstaat gibt es eine Reihe legaler Möglichkeiten der Kompensation, beispielsweise das Opfer-Entschädigungsgesetz (OEG) oder die „Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe oder für Opfer terroristischer Straftaten“des Bundesamts für Justiz. In der dazugehörigen Rechtsprechung kann man sich informieren. Allerdings sind diese Leistungen nicht so medienwirksam.
Ich frage, auf welcher Grundlage wird hier Steuergeld ausgegeben? Ebenso frage ich, wie Herr Lauinger auf diese Entschädigungssumme kommt? Geld, das wir Steuerzahler aufbringen müssen und das an anderer Stelle (Justiz, Polizei, aber auch Schulen, Kita, Infrastruktur...) fehlt. Und schließlich: Ist das der neue Standard, wenn die Thüringer Landesregierung für Versagen Verantwortung übernehmen will? Gilt das auch für andere Opfer von Gewaltverbrechen, die nicht so viel mediale Aufmerksamkeit erfahren?