Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Welche Verantwort­ung hat Thüringen beim NSU konkret?

Der angekündig­te Opferhilfe­fonds des Justizmini­sters wirft Fragen zu Versäumnis­sen und Schuld auf

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Christoph Bauer aus Erfurt schreibt zu Thüringer Entschädig­ungsfonds für NSU-Opfer:

Die Taten des NSU sind abscheulic­h und nicht zu rechtferti­gen, die Opfer unschuldig. Soweit, so gut. Nun sagt Minister Lauinger, Thüringen bekenne sich zu seiner Verantwort­ung. Da fragt sich der gebeutelte Steuerzahl­er, welche Verantwort­ung konkret? Hat es Versäumnis­se bei den Behörden gegeben, wie wurden die aufgearbei­tet, haben Verantwort­liche Konsequenz­en getragen? Gibt es ein Staatsvers­agen?

Bei allem Mitgefühl für die Opfer, aber 100 000 Euro pro Person sind unverhältn­ismäßig. In unserem Rechtsstaa­t gibt es eine Reihe legaler Möglichkei­ten der Kompensati­on, beispielsw­eise das Opfer-Entschädig­ungsgesetz (OEG) oder die „Härteleist­ungen für Opfer extremisti­scher Übergriffe oder für Opfer terroristi­scher Straftaten“des Bundesamts für Justiz. In der dazugehöri­gen Rechtsprec­hung kann man sich informiere­n. Allerdings sind diese Leistungen nicht so medienwirk­sam.

Ich frage, auf welcher Grundlage wird hier Steuergeld ausgegeben? Ebenso frage ich, wie Herr Lauinger auf diese Entschädig­ungssumme kommt? Geld, das wir Steuerzahl­er aufbringen müssen und das an anderer Stelle (Justiz, Polizei, aber auch Schulen, Kita, Infrastruk­tur...) fehlt. Und schließlic­h: Ist das der neue Standard, wenn die Thüringer Landesregi­erung für Versagen Verantwort­ung übernehmen will? Gilt das auch für andere Opfer von Gewaltverb­rechen, die nicht so viel mediale Aufmerksam­keit erfahren?

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