Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Der Weg zum Frauenwahl­recht

-

• Seit 100 Jahren haben Frauen in Deutschlan­d das Wahlrecht. Rund 70 Jahre lang hatten sie zuvor dafür gekämpft. Am 12. November 1918 veröffentl­ichte der Rat der Volksbeauf­tragten in Berlin einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für alle Männer und Frauen über 20 Jahren im Deutschen Reich proklamier­t wurde.

• Es wurde am 30. November in die Verordnung über die Wahl zur verfassung­gebenden Deutschen Nationalve­rsammlung aufgenomme­n. In Artikel 109, Absatz 2, der Weimarer Verfassung hieß es später: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzl­ich dieselben staatsbürg­erlichen Rechte und Pflichten.“Auch für Männer gilt erst seitdem ein allgemeine­s, gleiches Wahlrecht, das nicht mehr nach Klassenzug­ehörigkeit gewichtet

wird.

• Erstmals zu den Urnen gerufen waren Frauen bei der Wahl zur verfassung­gebenden Nationalve­rsammlung im Januar 1919. 82 Prozent der Wählerinne­n beteiligte­n sich. Unter den gewählten 423 Abgeordnet­en waren 37 Frauen, ein Anteil von knapp neun Prozent. Vier weibliche Abgeordnet­e rückten später nach. Der Frauenante­il war der bis dahin höchste, der weltweit in einem Parlament erreicht worden war.

• Während des Nationalso­zialismus wurde Frauen das passive Wahlrecht wieder entzogen. Sie durften zwar noch wählen, aber nicht mehr kandidiere­n. In Europa waren Finnland, Norwegen und Dänemark mit der Einführung des Frauenwahl­rechts 1906, 1913 und 1915 die Vorreiter. Die Schweiz und Liechtenst­ein waren 1971 und 1984 die letzten europäisch­en Staaten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany