Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Drei Streifen machen noch kein Adidas

EU-Gericht verweigert dem Sportartik­elherstell­er umfangreic­hen Schutz des Drei-Streifen-Logos

- VON ALEXANDER KLAY FOTO: ADIDAS FOTO: T. EISENHUTH/DPA PA

Die drei Streifen sind Kult. 96,5 Prozent der Deutschen denken bei Sportbekle­idung an Adidas, fanden Marktforsc­her vor einem Jahr heraus. Kein anderer Hersteller ist in diesem Bereich bekannter. Das milliarden­schwere Geschäft lockt auch Nachahmer auf den Plan – und beim Kampf gegen unliebsame Wettbewerb­er hat Adidas-Chef Kasper Rorsted jetzt eine Niederlage kassiert. Das EU-Gericht in Luxemburg hat dem Konzern aus dem bayerische­n Herzogenau­rach am Mittwoch eine Abfuhr erteilt. Die Richter sprachen sich gegen einen umfassende­n Markenschu­tz aus, den Adidas für seine drei Streifen europaweit erlangen wollte.

Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidu­ng des EU-Markenamts EUIPO mit Sitz im spanischen Alicante. Drei schwarze Streifen allein – das reicht für Markenschu­tz nicht aus. Die allgemeine Variante von drei schwarzen Streifen auf weißem Hintergrun­d sei nicht charakteri­stisch genug, außerdem habe Adidas nicht den Wiedererke­nnungswert der verschiede­nen Varianten des Logos in der gesamten EU nachweisen können. Der Konzern wollte ein Zeichen aus drei parallelen, gleich breiten und im gleichen Abstand in beliebiger Richtung angebracht­en Streifen für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeck­ungen EUweit schützen lassen.

Die Richter bemängelte­n: Unter den 10.000 Seiten Belegen von Adidas hätten einige gar nichts mit der Sache zu tun gehabt. Andere sah das Gericht etwa wegen umgekehrte­r Farbmuster als ungültig an. Die einzigen Nachweise von gewisser Relevanz hätten sich allein auf fünf EU-Staaten bezogen und könnten nicht auf den gesamten Staatenbun­d hochgerech­net werden, hieß es.

Adidas reagierte zurückhalt­end auf das Urteil. „Wir sind enttäuscht von der jüngsten Entscheidu­ng des Gerichtsho­fs“, sagte eine Sprecherin des Konzerns unserer Redaktion. Mit der Entscheidu­ng sei bestätigt worden, dass in Europa nicht für alle Positionen und Richtungen der Drei-Streifen-Marke auf Adidas-Produkten Adidas-Vorstandsc­hef Rorsted.

markenrech­tlicher Schutz gewährt werden könne.

Darüber hinaus sieht Adidas aber keine Auswirkung­en auf den Schutz seines Drei-StreifenLo­gos. Der Hersteller hat sich auf nationaler und europäisch­er Ebene eine Vielzahl an Marken gesichert. Unter anderem an der Seite von Schuhen und Hosen sowie an Ärmeln von Hemden bleiben die drei Streifen demnach weiter geschützt. Das Urteil habe „keinen Einfluss auf unsere Fähigkeit, das Drei-Streifen-Logo weiterhin zu verwenden oder darauf, den Schutz, der durch andere, bestehende Eintragung­en besteht, durchzuset­zen“, teilte der Konzern mit. Ob Adidas Berufung vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) einlegen wird, ließ der Konzern am Mittwoch offen. Die Hürden dafür wären hoch – außerdem könnte Adidas hier keine neuen Beweise vorlegen. Das Unternehme­n kündigte an, die Entscheidu­ng der Luxemburge­r Richter zu analysiere­n und Hinweise daraus für das künftige Vorgehen beim Schutz der Marke zu nutzen.

Vorausgega­ngen war dem Urteil ein jahrelange­r Streit zwischen Adidas und dem belgischen Wettbewerb­er Shoe Branding Europe. Dieser hatte Einspruch gegen die Eintragung der drei Streifen „in beliebiger Richtung“beim Markenamt durch Adidas eingelegt – für die eigene Schuhmarke Patrick verwenden die Belgier zwei Streifen in Richtung Ferse. Zuletzt hatte das EUGericht Patrick den Markenschu­tz verwehrt, mit der Begründung, die zwei Streifen ähnelten zu sehr dem Logo von Adidas.

Zu möglichen finanziell­en Folgen äußerte sich Adidas nicht. Experten erwarten durchaus Konsequenz­en. Die Londoner Markenbera­tung Brand Finance etwa veranschla­gt den Wert der Marke Adidas auf 14,3 Milliarden Dollar (12,8 Milliarden Euro). Die drei Streifen stünden als Synonym für den Konzern. „Die sind wahnsinnig wichtig für Adidas – ein bisschen wie der Adler von Giorgio Armani, der Swoosh von Nike oder das Pony von Ralph Lauren“, sagte Brand-Finance-Chef David Haigh der Nachrichte­nagentur Reuters. Das Urteil könne den Markenwert daher um 1,5 Milliarden Dollar schmälern. Die Aktie des Konzerns gab zwischenze­itlich um bis zu zwei Prozent nach. (mit dpa/rtr)

Jahrelange­r Streit mit Wettbewerb­er

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Die drei Streifen sind Kult – zumindest am Adidas Superstar bleiben sie geschützt.
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Kasper

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