Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Gottesdienste für gleichgeschlechtlich geschlossene Ehen
Kirchenparlament beschließt Doppeletat
Zur Herbsttagung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) baten die Synodalen die Kirchengemeinden, alle vom Staat geschlossenen Ehen „gottesdienstlich“zu begleiten. Damit können die Gemeindekirchenräte und Pfarrer vor Ort entscheiden, wie künftig mit gleichgeschlechtlichen Paaren umgegangen wird. Weitergehende Formulierungen – so der Begriff „Trauung“– wurde vom Kirchenparlament mit Rücksicht auf konservative Kirchenmitglieder vermieden. Welche Konsequenzen dieser Beschluss hat, soll auf der nächsten Tagung der Synode beraten werden.
Das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat auf seiner Herbstsynode in Erfurt den Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 beschlossen. Damit ist der Weg frei für Ausgaben in Höhe von 207,5 Millionen Euro im kommenden Jahr und 205,2 Millionen Euro 2021.
Die EKM rechnet im Jahr 2020 zwar mit Rekordeinnahmen in Höhe von 108 Millionen Euro, doch werden diese bis zum Jahr 2023 voraussichtlich auf 100 Millionen zurückgehen.
Nicht zuletzt durch die Entlastung bei den Pensionszahlungen könne die Zahl der Pfarrstellen 2020 und 2021 – anders als in den Vorjahren – stabil gehalten werden, erläuterte Finanzdezernent Stephan Große. Einen großen Anteil daran habe die Übertragung von Mitteln des Altvermögens an die Ruhegehaltskasse gehabt. „Wir haben uns Zeit gekauft“, unterstrich der Oberkirchenrat.
Die EKM rechnet Ende 2021 mit 641.000 Mitgliedern. Ende 2017 waren es noch 712.000 getaufte evangelische Christen vor allem in Thüringen und Sachsen-Anhalt, aber auch in den Randgebieten von Brandenburg und Sachsen. Sinkende Mitgliederzahlen begleiten die Landeskirche seit Jahren. Die Landessynode forderte die Kirchengemeinden auf, allen Formen von Menschenfeindlichkeit, insbesondere Antisemitismus, öffentlich entgegenzutreten.
Die Synodalen baten per Beschluss die Kirchengemeinden, alle vom Staat geschlossenen Ehen „gottesdienstlich“zu begleiten. Damit können die Gemeindekirchenräte und die Pfarrer vor Ort entscheiden, wie künftig mit gleichgeschlechtlichen Paaren umgegangen wird. Weitergehende Formulierungen – insbesondere der Begriff „Trauung“– wurde vom Kirchenparlament mit Rücksicht auf konservative Kirchenmitglieder vermieden. Welche Konsequenzen dieser Beschluss hat, soll auf der nächsten Tagung der Synode vom 22. bis 25. April 2020 in Erfurt beraten werden.
Trotz der unterschiedlichen Auffassungen in einigen auch komplexen Fragen habe die Synode bewiesen, dass auch strittige Themen in einer Atmosphäre des Respekts und des Zuhörens besprochen werden können, sagte Landesbischof Friedrich Kramer.
Dies sei durchaus vorbildhaft für die ganze Gesellschaft.