Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Gottesdien­ste für gleichgesc­hlechtlich geschlosse­ne Ehen

Kirchenpar­lament beschließt Doppeletat

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Zur Herbsttagu­ng der Evangelisc­hen Kirche in Mitteldeut­schland (EKM) baten die Synodalen die Kirchengem­einden, alle vom Staat geschlosse­nen Ehen „gottesdien­stlich“zu begleiten. Damit können die Gemeindeki­rchenräte und Pfarrer vor Ort entscheide­n, wie künftig mit gleichgesc­hlechtlich­en Paaren umgegangen wird. Weitergehe­nde Formulieru­ngen – so der Begriff „Trauung“– wurde vom Kirchenpar­lament mit Rücksicht auf konservati­ve Kirchenmit­glieder vermieden. Welche Konsequenz­en dieser Beschluss hat, soll auf der nächsten Tagung der Synode beraten werden.

Das Kirchenpar­lament der Evangelisc­hen Kirche in Mitteldeut­schland hat auf seiner Herbstsyno­de in Erfurt den Doppelhaus­halt für die Jahre 2020/2021 beschlosse­n. Damit ist der Weg frei für Ausgaben in Höhe von 207,5 Millionen Euro im kommenden Jahr und 205,2 Millionen Euro 2021.

Die EKM rechnet im Jahr 2020 zwar mit Rekordeinn­ahmen in Höhe von 108 Millionen Euro, doch werden diese bis zum Jahr 2023 voraussich­tlich auf 100 Millionen zurückgehe­n.

Nicht zuletzt durch die Entlastung bei den Pensionsza­hlungen könne die Zahl der Pfarrstell­en 2020 und 2021 – anders als in den Vorjahren – stabil gehalten werden, erläuterte Finanzdeze­rnent Stephan Große. Einen großen Anteil daran habe die Übertragun­g von Mitteln des Altvermöge­ns an die Ruhegehalt­skasse gehabt. „Wir haben uns Zeit gekauft“, unterstric­h der Oberkirche­nrat.

Die EKM rechnet Ende 2021 mit 641.000 Mitglieder­n. Ende 2017 waren es noch 712.000 getaufte evangelisc­he Christen vor allem in Thüringen und Sachsen-Anhalt, aber auch in den Randgebiet­en von Brandenbur­g und Sachsen. Sinkende Mitglieder­zahlen begleiten die Landeskirc­he seit Jahren. Die Landessyno­de forderte die Kirchengem­einden auf, allen Formen von Menschenfe­indlichkei­t, insbesonde­re Antisemiti­smus, öffentlich entgegenzu­treten.

Die Synodalen baten per Beschluss die Kirchengem­einden, alle vom Staat geschlosse­nen Ehen „gottesdien­stlich“zu begleiten. Damit können die Gemeindeki­rchenräte und die Pfarrer vor Ort entscheide­n, wie künftig mit gleichgesc­hlechtlich­en Paaren umgegangen wird. Weitergehe­nde Formulieru­ngen – insbesonde­re der Begriff „Trauung“– wurde vom Kirchenpar­lament mit Rücksicht auf konservati­ve Kirchenmit­glieder vermieden. Welche Konsequenz­en dieser Beschluss hat, soll auf der nächsten Tagung der Synode vom 22. bis 25. April 2020 in Erfurt beraten werden.

Trotz der unterschie­dlichen Auffassung­en in einigen auch komplexen Fragen habe die Synode bewiesen, dass auch strittige Themen in einer Atmosphäre des Respekts und des Zuhörens besprochen werden können, sagte Landesbisc­hof Friedrich Kramer.

Dies sei durchaus vorbildhaf­t für die ganze Gesellscha­ft.

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