Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Mafia-Methoden in Jenaer Drogenszene
Zwei junge Männer müssen sich wegen einer versuchten schweren räuberischen Erpressung verantworten
Vor dem Landgericht Gera müssen sich seit Dienstag ein 21und ein 23-jähriger Einheimischer wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Die Tat soll sich am 16. Juli in einem Hochhaus im Jenaer Stadtteil Lobeda-Ost abgespielt haben.
Laut Anklageschrift hat der jüngere Angeklagte einen 16-Jährigen unter einem Vorwand in die Wohnung einer Bekannten gelockt. Er sollte dort knien und seine Hand auf den Couchtisch legen. Der jüngere Angeklagte habe die Hand festgehalten, der ältere ein Küchenmesser auf die mittleren drei Finger gesetzt und gedroht, diese abzuscheiden. Dabei habe er das Messer auf die Finger gedrückt, so dass leichte Schnittwunden entstanden seien. Reflexartig habe der Geschädigte seine Hand zurückgezogen und hierbei weitere Schnittverletzungen an der Hand erlitten, sagt die Staatsanwältin.
Der ältere Angeklagte forderte Geld, weil der Geschädigte „ab sofort“Schulden bei ihm habe. Der 21-Jährige verlangte nun ebenfalls Geld, Handy und Computer. Diese Gegenstände solle der Geschädigte notfalls durch Diebstahl beschaffen. Wenn er nicht am nächsten Tag mindestens 200 Euro, einen Computer und ein Handy überbringe, werde er oder seine Mutter umgebracht. Am Folgetag untermauerte der jüngere Angeklagte die Forderung via Whatsapp. Doch das Opfer schaltete die Polizei ein.
Vor Gericht sagt der 21-jährige Angeklagte, dass er sauer auf das Opfer gewesen sei. Er habe den Jugendlichen vom gemeinsamen Drogenkonsum gekannt und glaubte, jener habe ihn bei der Polizei verpfiffen, nachdem er ein Gerichtsverfahren geschwänzt hatte. „Ich bin deswegen in Haft gekommen“, sagt der Angeklagte. Der 16-Jährige habe das ausnutzen wollen, um ins Haus der Eltern seiner Freundin einzubrechen.
„Das hat mich voll in Rage gebracht. Ich hatte Crystal konsumiert, wollte ihn zur Rede stellen und ihm etwas Angst machen“, sagt der Angeklagte. Ohne sein Wissen habe der andere Angeklagte das Messer geholt. Allerdings sei er dann ebenfalls auf den Gedanken gekommen, Geld und zudem Technik zu fordern: „Schließlich brauchte ich am nächsten Tag wieder Geld, um Drogen zu kaufen.“
Die Mindeststrafe bei einer schweren räuberischen Erpressung beträgt fünf Jahre Haft. Der Vorsitzende Richter Harald Tscherner sagt aber, dass auch eine Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung in Betracht käme.
Das Verfahren wird am 13. Dezember fortgesetzt. Dann will sich auch der zweite Angeklagte, der ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt, zum Tatvorwurf äußern.