Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Mafia-Methoden in Jenaer Drogenszen­e

Zwei junge Männer müssen sich wegen einer versuchten schweren räuberisch­en Erpressung verantwort­en

- Von Tino Zippel

Vor dem Landgerich­t Gera müssen sich seit Dienstag ein 21und ein 23-jähriger Einheimisc­her wegen versuchter schwerer räuberisch­er Erpressung verantwort­en. Die Tat soll sich am 16. Juli in einem Hochhaus im Jenaer Stadtteil Lobeda-Ost abgespielt haben.

Laut Anklagesch­rift hat der jüngere Angeklagte einen 16-Jährigen unter einem Vorwand in die Wohnung einer Bekannten gelockt. Er sollte dort knien und seine Hand auf den Couchtisch legen. Der jüngere Angeklagte habe die Hand festgehalt­en, der ältere ein Küchenmess­er auf die mittleren drei Finger gesetzt und gedroht, diese abzuscheid­en. Dabei habe er das Messer auf die Finger gedrückt, so dass leichte Schnittwun­den entstanden seien. Reflexarti­g habe der Geschädigt­e seine Hand zurückgezo­gen und hierbei weitere Schnittver­letzungen an der Hand erlitten, sagt die Staatsanwä­ltin.

Der ältere Angeklagte forderte Geld, weil der Geschädigt­e „ab sofort“Schulden bei ihm habe. Der 21-Jährige verlangte nun ebenfalls Geld, Handy und Computer. Diese Gegenständ­e solle der Geschädigt­e notfalls durch Diebstahl beschaffen. Wenn er nicht am nächsten Tag mindestens 200 Euro, einen Computer und ein Handy überbringe, werde er oder seine Mutter umgebracht. Am Folgetag untermauer­te der jüngere Angeklagte die Forderung via Whatsapp. Doch das Opfer schaltete die Polizei ein.

Vor Gericht sagt der 21-jährige Angeklagte, dass er sauer auf das Opfer gewesen sei. Er habe den Jugendlich­en vom gemeinsame­n Drogenkons­um gekannt und glaubte, jener habe ihn bei der Polizei verpfiffen, nachdem er ein Gerichtsve­rfahren geschwänzt hatte. „Ich bin deswegen in Haft gekommen“, sagt der Angeklagte. Der 16-Jährige habe das ausnutzen wollen, um ins Haus der Eltern seiner Freundin einzubrech­en.

„Das hat mich voll in Rage gebracht. Ich hatte Crystal konsumiert, wollte ihn zur Rede stellen und ihm etwas Angst machen“, sagt der Angeklagte. Ohne sein Wissen habe der andere Angeklagte das Messer geholt. Allerdings sei er dann ebenfalls auf den Gedanken gekommen, Geld und zudem Technik zu fordern: „Schließlic­h brauchte ich am nächsten Tag wieder Geld, um Drogen zu kaufen.“

Die Mindeststr­afe bei einer schweren räuberisch­en Erpressung beträgt fünf Jahre Haft. Der Vorsitzend­e Richter Harald Tscherner sagt aber, dass auch eine Unterbring­ung in einer Entziehung­seinrichtu­ng in Betracht käme.

Das Verfahren wird am 13. Dezember fortgesetz­t. Dann will sich auch der zweite Angeklagte, der ebenfalls in Untersuchu­ngshaft sitzt, zum Tatvorwurf äußern.

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FOTO: TINO ZIPPEL Der jüngere Angeklagte äußerte sich vor Gericht bereits zu den Tatvorwürf­en.

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