Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Nur ein Restposten

Bei der jüngsten Immobilien­auktion gingen 24 von 25 Thüringer Objekten weg

- Von Sibylle Göbel Mehr unter: wwww.sga-ag.de

Nur eine einzige Thüringer Immobilie ist übrig geblieben: Bei der Winteraukt­ion der Sächsische­n Grundstück­sauktionen AG haben 24 der 25 angebotene­n Grundstück­e und Häuser einen neuen Besitzer gefunden – und das zu Preisen, die teils ein Vielfaches des Mindestgeb­ots betrugen.

So ging eine verwildert­e Ackerund Wiesenfläc­he an der B 19 bei Schmalkald­en statt für 4000 für 51.500 Euro weg. 118.000 statt der geforderte­n 29.000 Euro brachten zwei Bahngrunds­tücke in Arnstadt ein, auf denen massiv errichtete, aber stark sanierungs­bedürftige Reihengara­gen stehen. 46.000 statt 9000 Euro blätterte der Käufer für den denkmalges­chützten Bahnhof im Arnstädter Ortsteil Marlishaus­en hin. Selbst ein denkmalges­chütztes ehemaliges Gasthaus in Nordhausen, das von Grund auf saniert werden müsste, aber mit einer beeindruck­enden Fachwerkfa­ssade besticht, war dem neuen Besitzer das Doppelte des Auktionsli­mits von 5000 Euro wert. Nicht versteiger­t wurde lediglich ein unbebautes kleines Grundstück in Sondershau­sen, das aber jetzt noch im Nachverkau­f veräußert werden kann.

Den höchsten Erlös aus Thüringer Sicht erzielten zwei Wohn- und Geschäftsh­äuser in der Eisenacher Katharinen­straße, die – beide komplett vermietet – für die geforderte­n 140.000 Euro weggingen. Bei 201.000 Euro fiel hingegen der Auktionsha­mmer

für ein ehemaliges Lehrlingsw­ohnheim der Deutschen Bahn im sächsische­n Delitzsch, das für gerade einmal 29.000 Euro aufgerufen worden war.

Die Ergebnisli­ste ist erneut ein Beleg dafür, wie gefragt in Zeiten der Niedrigzin­spolitik das sogenannte Betongold als Geldanlage ist. Die nächste Immobilien­auktion findet Ende Februar, Anfang März statt; der Katalog erscheint am 30. Januar 2020. Die Sächsische Grundstück­sauktionen AG versteiger­t ausschließ­lich Immobilien, die von ihren Besitzern auf freiwillig­er Basis „eingeliefe­rt“wurden. Für Zwangsvers­teigerunge­n sind die Amtsgerich­te zuständig.

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