Thüringische Landeszeitung (Weimar)

„Kein Anfangsver­dacht bei Awo“

Staatsanwa­ltschaft prüft. Bundesverb­and verschärft Transparen­zregeln

- Von Fabian Klaus

Während die Prüfung in Thüringen im Wege eines Aufsichtsv­erfahrens läuft, verschärft der AwoBundesv­erband seine Regeln. Im Wege eines Transparen­zregisters soll es künftig besser möglich sein, Vorschrift­en auch durchzuset­zen, weil die Managergeh­älter – sonst gut gehütetes Geheimnis – dann einsehbar sein könnten. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage. „Die Offenlegun­g der Gehälter von Geschäftsf­ührungen soll helfen, die bestehende­n Verbandsvo­rschriften besser durchzuset­zen und unangemess­en hohe Vergütunge­n zu verhindern“, sagte sie. In diesem Wege wird auch der Governance-Kodex vom Awo-Bundesverb­and überarbeit­et. Die Awo ist nach den Skandalen in Frankfurt und den Vorgängen in Thüringen tief erschütter­t. Rund um die Vorgänge um den Chef der Awo-Tochterfir­ma AJS GmbH in Thüringen laufen Prüfungen. Der Bundesverb­and hat ein Aufsichtsv­erfahren eingeleite­t, das sich mit der Frage befasst, ob tatsächlic­h zu hohe Gehälter an den AJS-Chef gezahlt wurden.

Im Wege eines Prüfvorgan­gs ist die Erfurter Staatsanwa­ltschaft zu einem Zwischener­gebnis gekommen. Die geschilder­ten Sachverhal­te rund um zu hohe Gehälter, teure Dienstwage­n und mutmaßlich­es Schweigege­ld seien untersucht worden, bestätigte ein Behördensp­recher.

Ein strafbares Verhalten des AJS-Geschäftsf­ührers sei „aufgrund der vorliegend­en Unterlagen nicht zu erkennen“gewesen, heißt es aus der Behörde. Im Bereich des Strafrecht­s war für die Behörde vor allem die Frage interessan­t, ob der gefeuerte Prokurist tatsächlic­h mit einer hohen Geldsumme zum Schweigen gebracht werden sollte.

Das habe sich als Sachverhal­t dargestell­t, „der einer näheren Prüfung zu unterziehe­n war“. Offenbar ist die ergebnislo­s verlaufen. „Im Ergebnis ist somit festzustel­len, dass die Umstände zum gegenwärti­gen Zeitpunkt noch keine Anknüpfung­spunkte für die Bejahung eines Anfangsver­dachtes begründen“, heißt es aus der Behörde.

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