Thüringische Landeszeitung (Weimar)
FDP: „Rasse“durch „ethnische Herkunft“ersetzen
Parteichef Christian Lindner legt Gesetzentwurf für Änderung des Artikels 3 der Verfassung vor
In die politische Debatte, ob der Begriff „Rasse“aus dem Grundgesetz gestrichen werden soll, kommt Bewegung. FDP-Vorsitzender und Fraktionschef Christian Lindner legte am Sonntag einen Gesetzentwurf vor, wonach der Begriff „Rasse“in Artikel 3 der Verfassung durch „ethnische Herkunft“ersetzt werden soll.
In dem FDP-Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, heißt es zur Begründung: „Der Begriff ,Rasse‘ bezeichnet Menschengruppen mit bestimmten wirklich oder vermeintlich vererbbaren Eigenschaften. Hierbei knüpft die Vorstellung von Rassen insbesondere an äußerliche Merkmale wie Hautfarbe, Gesichtsund Augenform oder Haarstruktur und -farbe an. Es handelt sich um einen polemischen Begriff, aus dem ein Überlegenheitsanspruch des Diskriminierenden hergeleitet wird.“
Die Grünen hatte sich zuerst für die Abschaffung des Begriffs im Grundgesetz ausgesprochen. In einem Brief an die Grünen-Fraktionschefs Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter schreibt Lindner nun: „Wir sind uns einig, dass die Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz zum jetzigen Zeitpunkt auch ein wichtiges symbolisches Zeichen wäre.“Die FDP schlägt vor, sich schon in der nächsten Sitzungswoche mit den anderen Fraktionen zu beraten.
In der Union ist man eher skeptisch. Eine solche Streichung sei „eher Symbolpolitik und bringt uns in der Sache keinen Schritt weiter“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), der „FAS“. UnionFraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte, den Kampf gegen Rassismus werde „die sprachliche Überarbeitung“des Grundgesetzes „nicht voranbringen“. Das Grundgesetz sei „sprachlich nicht so formuliert, wie wir das heute tun würden, weil unsere Verfassung ein historisches Dokument ist“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich offen für eine Diskussion gezeigt.
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“Artikel 3 Absatz 3 GG