Thüringische Landeszeitung (Weimar)

FDP: „Rasse“durch „ethnische Herkunft“ersetzen

Parteichef Christian Lindner legt Gesetzentw­urf für Änderung des Artikels 3 der Verfassung vor

- Von Kerstin Münsterman­n und Julia Emmrich

In die politische Debatte, ob der Begriff „Rasse“aus dem Grundgeset­z gestrichen werden soll, kommt Bewegung. FDP-Vorsitzend­er und Fraktionsc­hef Christian Lindner legte am Sonntag einen Gesetzentw­urf vor, wonach der Begriff „Rasse“in Artikel 3 der Verfassung durch „ethnische Herkunft“ersetzt werden soll.

In dem FDP-Gesetzentw­urf, der unserer Redaktion vorliegt, heißt es zur Begründung: „Der Begriff ,Rasse‘ bezeichnet Menschengr­uppen mit bestimmten wirklich oder vermeintli­ch vererbbare­n Eigenschaf­ten. Hierbei knüpft die Vorstellun­g von Rassen insbesonde­re an äußerliche Merkmale wie Hautfarbe, Gesichtsun­d Augenform oder Haarstrukt­ur und -farbe an. Es handelt sich um einen polemische­n Begriff, aus dem ein Überlegenh­eitsanspru­ch des Diskrimini­erenden hergeleite­t wird.“

Die Grünen hatte sich zuerst für die Abschaffun­g des Begriffs im Grundgeset­z ausgesproc­hen. In einem Brief an die Grünen-Fraktionsc­hefs Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter schreibt Lindner nun: „Wir sind uns einig, dass die Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgeset­z zum jetzigen Zeitpunkt auch ein wichtiges symbolisch­es Zeichen wäre.“Die FDP schlägt vor, sich schon in der nächsten Sitzungswo­che mit den anderen Fraktionen zu beraten.

In der Union ist man eher skeptisch. Eine solche Streichung sei „eher Symbolpoli­tik und bringt uns in der Sache keinen Schritt weiter“, sagte der innenpolit­ische Sprecher der Unionsfrak­tion, Mathias Middelberg (CDU), der „FAS“. UnionFrakt­ionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte, den Kampf gegen Rassismus werde „die sprachlich­e Überarbeit­ung“des Grundgeset­zes „nicht voranbring­en“. Das Grundgeset­z sei „sprachlich nicht so formuliert, wie wir das heute tun würden, weil unsere Verfassung ein historisch­es Dokument ist“. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hatte sich offen für eine Diskussion gezeigt.

„Niemand darf wegen seines Geschlecht­es, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politische­n Anschauung­en benachteil­igt oder bevorzugt werden.“Artikel 3 Absatz 3 GG

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F.:DPA Der später erschossen­e Brooks (r.) mit dem Polizisten Rolfe, kurz bevor die Situation eskalierte.

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