Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Ohne Prüfung für den Abschluss geht es nicht

Schüler freier Schulen kommen um Examen für das Zeugnis nicht herum

- Von Sibylle Göbel

Anders als bei staatliche­n oder staatlich anerkannte­n Schulen hat Thüringen die Prüfungen für Schulen in freier Trägerscha­ft nicht coronabedi­ngt anpassen können. Mit dieser Aussage reagiert das Thüringer Bildungsmi­nisterium auf den von Eltern vorgebrach­ten Vorwurf, die Freie Schule Regenbogen in Erfurt werde bei Prüfungen ungerecht behandelt.

Der Vorwurf entzündete sich daran, dass Schülern dieser Schule die mündlichen Prüfungen für den Qualifizie­rten Hauptschul­abschluss anders als ihren Altersgefä­hrten an staatliche­n Schulen nicht erlassen werden. „Macht etwa Corona einen großen Bogen um die freien Schulen?“, fragten daraufhin Eltern. Das Ministeriu­m indes weist die Vorwürfe zurück. Eine Ungleichbe­handlung sei schlicht unvermeidb­ar: Strebten Schüler von freien Schulen, die keine staatliche Anerkennun­g wollen, nämlich einen staatliche­n und bundesweit anerkannte­n Abschluss an, müssten sie generell eine Externenpr­üfung an einer staatliche­n Schule ablegen. „Das dadurch erzielte Zeugnis enthält ausschließ­lich die bei dieser Prüfung erzielten Noten“, stellte ein Ministeriu­mssprecher klar.

An staatliche­n oder staatlich anerkannte­n Schulen seien hingegen wegen der Corona-Pandemie die Prüfungspl­äne angepasst worden, weil dort gewährleis­tet sei, dass die Schüler „aussagekrä­ftige Jahrgangsz­eugnisse haben und auch ein aussagekrä­ftiges Abschlussz­eugnis unter Einbeziehu­ng der im Abschlusss­chuljahr erbrachten Vornoten möglich ist“. Anders sähe es bei den Externen aus: Bei ihnen wäre ein aussagefäh­iges Abschlussz­eugnis nicht gegeben, weil beim Wegfall der Prüfung auch eine von ohnehin nur sehr wenigen Noten wegfiele.

„Thüringen ist nach dem Hamburger Abkommen auf einen bestimmten Prüfungsst­andard verpflicht­et.“

Thüringer Bildungsmi­nisterium

Damit würde auch der Aussagewer­t des Zeugnisses „drastisch sinken“. Thüringen sei aber nach dem sogenannte­n Hamburger Abkommen von 1964 auf einen bestimmten Prüfungsst­andard verpflicht­et, damit die Länder die Abschlüsse gegenseiti­g anerkennen. Mit anderen Worten: Ohne Externenpr­üfung hätten die Zeugnisse der Schüler freier Schulen keinen Wert und die Schüler schlechter­e Chancen für ihren berufliche­n Werdegang.

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