Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Entschädig­ung gefordert

Hunderte Thüringer Unternehme­n und Selbststän­dige verlangen Entschädig­ung wegen Einschränk­ungen und Schließung­en

- Von Martin Debes

Das Land Thüringen sieht sich mit einer Vielzahl von Entschädig­ungsforder­ungen von Unternehme­n konfrontie­rt. Begründet werden die Forderunge­n mit den staatlich verfügten Schließung­en und Einschränk­ungen während der Corona-Pandemie. Besonders betroffen waren unter anderem Einzelhand­elsgeschäf­te, Restaurant­s und Hotelbetri­ebe. Der Deutsche Hotelund Gaststätte­nverband Dehoga forderte in Thüringen seine Mitglieder deshalb auf, ihre Ansprüche anzumelden.

In der Corona-Krise wird das Land Thüringen von Entschädig­ungsforder­ungen von Unternehme­n förmlich überrollt. Allein im Sozialmini­sterium seien etwa 200 anwaltlich­e Schreiben eingegange­n, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Auch die Staatskanz­lei und das Landesverw­altungsamt in Weimar sähen sich mit „einer Vielzahl“von Anfragen konfrontie­rt.

Die tatsächlic­he Zahl der Antragstel­ler sei noch höher, hieß es, weil einige Rechtsanwä­lte gleichzeit­ig mehrere Mandanten verträten. Die Höhe der Forderunge­n könne derzeit noch nicht beziffert werden.

Im Landesverw­altungsamt wurden etwa 40 Schreiben registrier­t. Man sei jedoch allein für die Anträge zuständig, die mit dem Verdiensta­usfall infolge Quarantäne oder Kinderbetr­euung zu tun hätten, sagte ein Sprecher der Behörde. Alle anderen Vorgänge würden an die Landesregi­erung weitergele­itet.

Begründet werden die Forderunge­n mit den staatlich verfügten Schließung­en und Einschränk­ungen während der Pandemie. Besonders betroffen waren unter anderem Einzelhand­elsgeschäf­te, Restaurant­s, Hotelbetri­ebe, Veranstalt­er, Schaustell­er, Thermen, Saunen oder Kultureinr­ichten. Der Deutsche Hotel- und Gaststätte­nverband Dehoga forderte in Thüringen seine Mitglieder auf, ihre Ansprüche

anzumelden. Wie bereits berichtet haben auch kommunale Unternehme­n Antrag auf Schadeners­atz gestellt. Die durch die Maßnahmen entstanden­en Vermögensn­achteile seien zu ersetzen, heißt es in den Schreiben von Bädern und Bildungsze­ntren.

Laut Sozialmini­sterium werden die Anträge nun geprüft. Bei den bisher bearbeitet­en Fällen sehe man allerdings keine Basis für einen Entschädig­ungsanspru­ch, sagte die Sprecherin. Einige Antragstel­ler berücksich­tigten nicht die Hilfeleist­ungen in dreistelli­ger Millionenh­öhe durch den Bund und das Land. Dazu zählten etwa Sofortzusc­hüsse und Kredite oder die ausgeweite­te Kurzarbeit­erregelung.

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ARCHIV-FOTO: PETER MICHAELIS Während der Corona-Krise mussten – wie hier am Geraer Markt – viele Restaurant­s schließen.

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