Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Entschädigung gefordert
Hunderte Thüringer Unternehmen und Selbstständige verlangen Entschädigung wegen Einschränkungen und Schließungen
Das Land Thüringen sieht sich mit einer Vielzahl von Entschädigungsforderungen von Unternehmen konfrontiert. Begründet werden die Forderungen mit den staatlich verfügten Schließungen und Einschränkungen während der Corona-Pandemie. Besonders betroffen waren unter anderem Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants und Hotelbetriebe. Der Deutsche Hotelund Gaststättenverband Dehoga forderte in Thüringen seine Mitglieder deshalb auf, ihre Ansprüche anzumelden.
In der Corona-Krise wird das Land Thüringen von Entschädigungsforderungen von Unternehmen förmlich überrollt. Allein im Sozialministerium seien etwa 200 anwaltliche Schreiben eingegangen, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Auch die Staatskanzlei und das Landesverwaltungsamt in Weimar sähen sich mit „einer Vielzahl“von Anfragen konfrontiert.
Die tatsächliche Zahl der Antragsteller sei noch höher, hieß es, weil einige Rechtsanwälte gleichzeitig mehrere Mandanten verträten. Die Höhe der Forderungen könne derzeit noch nicht beziffert werden.
Im Landesverwaltungsamt wurden etwa 40 Schreiben registriert. Man sei jedoch allein für die Anträge zuständig, die mit dem Verdienstausfall infolge Quarantäne oder Kinderbetreuung zu tun hätten, sagte ein Sprecher der Behörde. Alle anderen Vorgänge würden an die Landesregierung weitergeleitet.
Begründet werden die Forderungen mit den staatlich verfügten Schließungen und Einschränkungen während der Pandemie. Besonders betroffen waren unter anderem Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Hotelbetriebe, Veranstalter, Schausteller, Thermen, Saunen oder Kultureinrichten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga forderte in Thüringen seine Mitglieder auf, ihre Ansprüche
anzumelden. Wie bereits berichtet haben auch kommunale Unternehmen Antrag auf Schadenersatz gestellt. Die durch die Maßnahmen entstandenen Vermögensnachteile seien zu ersetzen, heißt es in den Schreiben von Bädern und Bildungszentren.
Laut Sozialministerium werden die Anträge nun geprüft. Bei den bisher bearbeiteten Fällen sehe man allerdings keine Basis für einen Entschädigungsanspruch, sagte die Sprecherin. Einige Antragsteller berücksichtigten nicht die Hilfeleistungen in dreistelliger Millionenhöhe durch den Bund und das Land. Dazu zählten etwa Sofortzuschüsse und Kredite oder die ausgeweitete Kurzarbeiterregelung.