Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Bundestag beschließt Patientenakte
Sie soll die Kommunikation unter Ärzten, Apothekern und Kliniken erleichtern, doch manch Versicherter sieht die Privatsphäre in Gefahr: Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Das sieht ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz vor. Patienten sollen ab 2022 einen Anspruch haben, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen.