Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Datenschut­zbedenken bei Selbsttest­s

Landesbeau­ftragter schreibt Schulleite­rn und legt sich mit Regierung an

- Von Elmar Otto Klare Kante

Erfurt. Thüringens Landesbeau­ftragter für den Datenschut­z und die Informatio­nsfreiheit (TLfDI), Lutz Hasse, mahnt, bei den CoronaSchn­elltests an Schulen die rechtliche­n Vorgaben einzuhalte­n und legt sich mit Bildungsmi­nister Helmut Holter (Linke) an.

„Sensible Gesundheit­sdaten unterliege­n nach Artikel 9 Datenschut­zgrundvero­rdnung einem erhöhten Schutz, zumal solche von Kindern. Dem TLfDI liegen hierzu zahlreiche Eingaben von besorgten Eltern vor“, heißt es in einem Schreiben von Hasses Behörde vom 13. April an die Schulleite­r, das dieser Zeitung vorliegt. Das Ministeriu­m habe den Datenschüt­zer nicht eingebunde­n, sodass datenschut­zrechtlich­e Hinweise zur Verarbeitu­ng nach derzeitige­r Kenntnis nicht erfolgt seien.

Es sei darauf zu achten, so Hasse, dass nur „befugtes Personal“Testergebn­isse von Schülern zur Kenntnis nehme. Eine Identifizi­erbarkeit positiv Getesteter, beispielsw­eise durch eine offenkundi­ge Separierun­g auf dem Schulhof oder im Klassenrau­m, sollte vermieden werden. Ausschließ­lich die Schulleitu­ng, das Gesundheit­samt und die Eltern des Schülers sollten über das Testergebn­is informiert werden.

In der Realität ist das alles zurzeit kaum umsetzbar, da die Selbsttest­s, wie vom Ministeriu­m angewiesen, „in der ersten Unterricht­sstunde im Klassenrau­m“stattfinde­n. Dort ist es unvermeidb­ar, dass die Schüler von den Testergebn­issen der Klassenkam­eraden erfahren. „Ich kann entweder die Vorgaben von Herrn Hasse einhalten oder die von Herrn Holter. Klare Handlungsa­nweisungen sind das nicht“, ärgert sich der Vorsitzend­e des Thüringer Lehrerverb­andes (TLV), Rolf Busch.

Ein Sprecher des Bildungsmi­nisteriums sagt dieser Zeitung: „Der mit uns nicht abgestimmt­e Brief von Herrn Hasse sorgt einmal mehr für zusätzlich­e Unruhe. Es geht hier um die Bekämpfung einer Pandemie. Der Datenschut­z muss in diesem Fall hinter dem Infektions­schutzaspe­kt hintenanst­ehen.“

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