Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Datenschutzbedenken bei Selbsttests
Landesbeauftragter schreibt Schulleitern und legt sich mit Regierung an
Erfurt. Thüringens Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Lutz Hasse, mahnt, bei den CoronaSchnelltests an Schulen die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und legt sich mit Bildungsminister Helmut Holter (Linke) an.
„Sensible Gesundheitsdaten unterliegen nach Artikel 9 Datenschutzgrundverordnung einem erhöhten Schutz, zumal solche von Kindern. Dem TLfDI liegen hierzu zahlreiche Eingaben von besorgten Eltern vor“, heißt es in einem Schreiben von Hasses Behörde vom 13. April an die Schulleiter, das dieser Zeitung vorliegt. Das Ministerium habe den Datenschützer nicht eingebunden, sodass datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung nach derzeitiger Kenntnis nicht erfolgt seien.
Es sei darauf zu achten, so Hasse, dass nur „befugtes Personal“Testergebnisse von Schülern zur Kenntnis nehme. Eine Identifizierbarkeit positiv Getesteter, beispielsweise durch eine offenkundige Separierung auf dem Schulhof oder im Klassenraum, sollte vermieden werden. Ausschließlich die Schulleitung, das Gesundheitsamt und die Eltern des Schülers sollten über das Testergebnis informiert werden.
In der Realität ist das alles zurzeit kaum umsetzbar, da die Selbsttests, wie vom Ministerium angewiesen, „in der ersten Unterrichtsstunde im Klassenraum“stattfinden. Dort ist es unvermeidbar, dass die Schüler von den Testergebnissen der Klassenkameraden erfahren. „Ich kann entweder die Vorgaben von Herrn Hasse einhalten oder die von Herrn Holter. Klare Handlungsanweisungen sind das nicht“, ärgert sich der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbandes (TLV), Rolf Busch.
Ein Sprecher des Bildungsministeriums sagt dieser Zeitung: „Der mit uns nicht abgestimmte Brief von Herrn Hasse sorgt einmal mehr für zusätzliche Unruhe. Es geht hier um die Bekämpfung einer Pandemie. Der Datenschutz muss in diesem Fall hinter dem Infektionsschutzaspekt hintenanstehen.“