Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Thüringer Schüler müssen Masken tragen

Verwaltung­sgericht lehnt Eilantrag gegen Verordnung des Bildungsmi­nisteriums ab

- Von Fabian Klaus

Weimar. Das Weimarer Verwaltung­sgericht hat den Beschluss eines Amtsrichte­rs in Weimar als „offensicht­lich rechtswidr­ig“bezeichnet. „Das Familienge­richt habe keine Befugnis, Anordnunge­n gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlich­er Gewalt zu treffen“, heißt es in einer entspreche­nden Mitteilung.

Damit steht auch fest: Der Beschluss des Amtsrichte­rs, mit dem er vor etwa zwei Wochen das Tragen von Masken für zwei Schüler zweier

Weimarer Schulen gekippt hat, entfaltet für den Beschluss des Verwaltung­sgerichts keine Wirkung. Das Gericht entschied am Dienstag, dass die zur Eindämmung der Corona-Pandemie an Schulen in Thüringen getroffene­n Maßnahmen zulässig seien.

Insgesamt waren zwölf Familien gegen die entspreche­nde Verordnung des Thüringer Bildungsmi­nisteriums vorgegange­n, mit der das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab der 1. Klasse oder einer qualifizie­rten Gesichtsma­ske ab der 7. Klasse geregelt wird.

Nordhausen. Hunderte Kartons stehen in den Büros und Fluren. Das Arbeitsger­icht in Nordhausen zieht um – und das im nahtlosen Übergang. Nach fast 19 Jahren verlässt es das Haus in der Käthe-Kollwitz-Straße. Das Arbeitsger­icht mit 13 Mitarbeite­rn um Gerichtsdi­rektor Stefan Marx (im Foto) zieht in das Gebäude des Sozialgeri­chts am Taschenber­g. Nordhausen erhält damit ein kleines Justizzent­rum. Der digitale Wandel steht an. Stefan Marx hofft, in zwei Jahren in seinem Gericht die elektronis­che Akte einführen zu können. Die sei ein Gewinn für die Justiz, meint er. Denn dann könne „jeder zu jeder Zeit auf die Akte zugreifen und sie bearbeiten“. Das würde vieles erleichter­n.

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