Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Thüringer Schüler müssen Masken tragen
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Verordnung des Bildungsministeriums ab
Weimar. Das Weimarer Verwaltungsgericht hat den Beschluss eines Amtsrichters in Weimar als „offensichtlich rechtswidrig“bezeichnet. „Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen“, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.
Damit steht auch fest: Der Beschluss des Amtsrichters, mit dem er vor etwa zwei Wochen das Tragen von Masken für zwei Schüler zweier
Weimarer Schulen gekippt hat, entfaltet für den Beschluss des Verwaltungsgerichts keine Wirkung. Das Gericht entschied am Dienstag, dass die zur Eindämmung der Corona-Pandemie an Schulen in Thüringen getroffenen Maßnahmen zulässig seien.
Insgesamt waren zwölf Familien gegen die entsprechende Verordnung des Thüringer Bildungsministeriums vorgegangen, mit der das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab der 1. Klasse oder einer qualifizierten Gesichtsmaske ab der 7. Klasse geregelt wird.
Nordhausen. Hunderte Kartons stehen in den Büros und Fluren. Das Arbeitsgericht in Nordhausen zieht um – und das im nahtlosen Übergang. Nach fast 19 Jahren verlässt es das Haus in der Käthe-Kollwitz-Straße. Das Arbeitsgericht mit 13 Mitarbeitern um Gerichtsdirektor Stefan Marx (im Foto) zieht in das Gebäude des Sozialgerichts am Taschenberg. Nordhausen erhält damit ein kleines Justizzentrum. Der digitale Wandel steht an. Stefan Marx hofft, in zwei Jahren in seinem Gericht die elektronische Akte einführen zu können. Die sei ein Gewinn für die Justiz, meint er. Denn dann könne „jeder zu jeder Zeit auf die Akte zugreifen und sie bearbeiten“. Das würde vieles erleichtern.