Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Anzeigen gegen Weimarer Richter

SPD-Landtagsab­geordnete Marx sieht Grenzen der Zuständigk­eit überschrit­ten

- Von Fabian Klaus

Weimar. Die Staatsanwa­ltschaft Erfurt muss sich weiter mit dem Weimarer Familienri­chter Christian Dettmar befassen. Jetzt hat ihn die SPD-Landtagsab­geordnete Dorothea Marx (SPD) ebenfalls wegen Rechtsbeug­ung angezeigt. Marx begründet ihren Schritt gegenüber dieser Zeitung so: „Mir geht es darum, dass er sich zu Unrecht angemaßt hat, für zwei betroffene Schulen Regeln mit Wirkung für die gesamte Schulgemei­nschaft aufzustell­en.“Sie ist davon überzeugt, dass Dettmar die Grenzen seiner Zuständigk­eit deutlich überschrit­ten hat. Das habe mit richterlic­her Unabhängig­keit nichts mehr zu tun, sagt sie.

Dettmar war vor zwei Wochen bundesweit in die Schlagzeil­en geraten, weil er mit einem Beschluss unter Berufung auf die Gefährdung des Kindeswohl­s (§ 1666 BGB) für zwei Schulen in Weimar angeordnet hatte, dass unter anderem die Maskenpfli­cht aufzuheben sei und auch Mindestabs­tände zum Schutz vor dem Corona-Virus nicht mehr eingehalte­n werden müssen. Er hatte das in seinem Beschluss auf die beiden Schulen bezogen, an denen die Kinder unterricht­et werden. Kritisiert wurde überdies, dass er sich insbesonde­re auf solche Gutachter berufen hat, die den Corona-Maßnahmen insgesamt kritisch gegenübers­tehen, er also für seine Entscheidu­ng keine ausgewogen­e wissenscha­ftliche Meinung herangezog­en haben soll.

Die Zahl der Anzeigen bei der Staatsanwa­ltschaft Erfurt ist in dem Zusammenha­ng mittlerwei­le deutlich gestiegen. Zwischenze­itlich liegen der Anklagebeh­örde zehn Anzeigen wegen Rechtsbeug­ung vor, wie ein Sprecher auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt. Vergangene Woche waren es noch drei. Entscheidu­ngen darüber, ob Ermittlung­en eingeleite­t werden, stünden noch aus.

Auch am Amtsgerich­t Weimar sind weitere Verfahren anhängig, mit denen gegen die Maskenpfli­cht an Schulen mit der Erwirkung eines Kindeswohl­beschlusse­s vorgegange­n werden soll. Mindestens 19 Verfahren, in denen auf einen Beschluss nach § 1666 BGB gegen die Maskenpfli­cht an Schulen in Thüringen gehofft wird, liegen zwischenze­itlich vor. Weitere Entscheidu­ngen seien aber noch nicht ergangen, sagte eine Gerichtssp­recherin auf Anfrage.

Mit dem beschieden­en Antrag muss sich derweil das Oberlandes­gericht in Jena befassen. Der Senat hat darüber aber noch nicht entschiede­n. Zwischenze­itlich hat das Verwaltung­sgericht in Weimar Eilanträge gegen die Verordnung des Bildungsmi­nisteriums abgelehnt und dabei festgestel­lt, dass der Beschluss des Amtsgerich­ts Weimar „offensicht­lich rechtswidr­ig sei“und damit einem Beschluss des Verwaltung­sgerichts nicht im Wege stehen könnte.

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ARCHIVFOTO: SASCHA FROMM Dorothea Marx (SPD) hat einen Weimarer Familienri­chter angezeigt.

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