Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Schulen schließen fast überall

Bundesrat billigt Notbremse

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Wird der Inzidenzwe­rt von 165 an drei aufeinande­rfolgenden Tagen überschrit­ten, müssen Kindergärt­en und Schulen ab dem übernächst­en Tag schließen. Betroffen ist damit nach aktuellem Stand fast ganz Thüringen mit Ausnahme von Jena, Weimar sowie den Landkreise­n Nordhausen, Saale-Holzland und Hildburgha­usen. Ausnahmen soll es zudem für Abschlussk­lassen, Förderschu­len und auch allgemein für Schüler mit besonderem Förderbeda­rf geben. Bei einer Inzidenz von 100 bis 165 müssen die Schulen Wechselunt­erricht anbieten. Der Bundesrat hatte das Infektions­schutzgese­tz mit CoronaNotb­remse trotz Kritik passieren lassen, das diese Regelungen vorschreib­t. Bundespräs­ident FrankWalte­r Steinmeier unterzeich­nete das Infektions­schutzgese­tz, das nach der Veröffentl­ichung im Bundesgese­tzblatt in Kraft tritt. Sollte das heute der Fall sein, gelten ab Samstag landesweit Ausgangssp­erren. Wechselunt­erricht – beziehungs­weise das Verbot des Präsenzunt­errichts – gilt ab dem übernächst­en Tag und würde für Schulen ab Montag greifen.

Der Bundesrat hat das geänderte Infektions­schutzgese­tz mit der Corona-Notbremse trotz massiver Kritik gebilligt. Bundespräs­ident Frank-Walter Steinmeier unterschri­eb das Gesetz noch am Donnerstag, kurz darauf wurde es im Bundesgese­tzblatt veröffentl­ich, damit tritt es an diesem Freitag in Kraft. Zuvor hatten alle sechs Ministerpr­äsidenten, die sich in der Aussprache zu Wort meldeten, erhebliche Bedenken geäußert. Sie erkannten aber wegen der anhaltende­n Pandemie den Handlungsb­edarf an und wollten das Gesetz daher nicht aufhalten.

Die Ministerpr­äsidenten sahen durch die Bank verfassung­srechtlich­e Bedenken – insbesonde­re wegen der starren Notbremse – und Probleme bei der praktische­n Umsetzung. Sie monierten, dass der Bund nicht die Erfahrunge­n der

Länder in der Pandemiebe­kämpfung berücksich­tigt habe.

Bundesrats­präsident Reiner Haseloff (CDU) kritisiert­e in scharfer Form die Kompetenzv­erlagerung auf den Bund. „Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepu­blik Deutschlan­d“, sagte der Ministerpr­äsident von Sachsen-Anhalt. Die Länderkamm­er berate über ein Gesetz, „dessen Entstehung, Ausgestalt­ung

und Ergebnis unbefriedi­gend sind“. Der saarländis­che Regierungs­chef Tobias Hans (CDU) betonte: „Ob diese Kompetenzv­erlagerung auf die Bundeseben­e eine wirkungsvo­llere Art der Pandemiebe­kämpfung darstellt, dieser Beweis, der ist noch nicht erbracht. Und der muss erbracht werden.“

Hessens Ministerpr­äsident Volker Bouffier bezeichnet­e die starren Ausgangsbe­schränkung­en als „verfassung­srechtlich

problemati­sch“. Er bedauerte, „dass der Bundestag die Chance hat verstreich­en lassen, viele Erfahrunge­n der Länder, die wir aus einem Jahr praktische­m Krisenmana­gement gesammelt haben, mehr und intensiver aufzunehme­n“. Das hätte die Akzeptanz in der Bevölkerun­g deutlich erhöhen können. Zudem stelle sich die Frage, wie zum Beispiel die vorgesehen­en Schulschli­eßungen ab einer Inzidenz von 165 umgesetzt werden sollten, sagte Bouffier.

In dieselbe Kerbe schlug auch die Vorsitzend­e der Linken, Janine Wissler. „Die Idee, Schulen jetzt bis zu einer Inzidenz von 165 offen zu halten, kann nur bedeuten, dass die Pandemie sich weiterhin völlig unkontroll­iert ausbreitet“, sagte Wissler unserer Redaktion. „Stattdesse­n werden Lehrende und Lernende einem gesundheit­lichen Risiko ausgesetzt“, kritisiert­e die Linken-Chefin. Sie fordert deshalb eine schnellere Impfung von Beschäftig­ten an Schulen und Kitas und die flächendec­kende Ausstattun­g von Schulen mit Luftfilter­n.

Die Notbremse greift, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereina­nder über 100 liegt. Dann dürfen Menschen ab 22 Uhr die eigene Wohnung nur noch verlassen, um allein spazieren zu gehen oder zu joggen – bis spätestens Mitternach­t. Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahren ausgenomme­n sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können und einen Termin gebucht haben.

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FOTO: IMAGO Volker Bouffier (CDU), hessischer Regierungs­chef, sieht die starren Ausgangsbe­schränkung­en kritisch.

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