Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Eltern klagen thüringenw­eit gegen Maskenpfli­cht

Zahlreiche Familienri­chter im Freistaat müssen sich nach dem Weimarer Beschluss mit dem Thema beschäftig­en

- Von Fabian Klaus

An Thüringer Amtsgerich­ten müssen sich zahlreiche Familienri­chter mit dem Ansinnen von Eltern beschäftig­en, die mittels Anregung zu einem Verfahren nach Paragraf 1666 des Bürgerlich­en Gesetzbuch­s die Maskenpfli­cht an Schulen für ihre Kinder kippen wollen. Das geht aus Antworten von mehreren Amtsgerich­ten auf Anfragen dieser Zeitung hervor. Hintergrun­d ist eine Entscheidu­ng eines Familienri­chters in Weimar, der kürzlich auf Antrag einer Mutter angeordnet hatte, dass deren beide Kinder an ihren Schulen keine Masken tragen müssen – und diesen Beschluss jeweils auf die Schulen insgesamt ausgedehnt hatte. Der Beschluss wurde bundesweit zitiert, da er der erste dieser Art war. Nach einer Beschwerde des Thüringer Bildungsmi­nisterium liegt das Verfahren beim Oberlandes­gericht, das über den Fortgang beschließe­n muss. Wann das geschieht ist nach Angaben eines Gerichtssp­rechers derzeit nicht terminiert.

Das Verwaltung­sgericht in Weimar hingegen hatte zu Wochenbegi­nn den Beschluss als „offensicht­lich rechtswidr­ig“eingestuft, Eilanträge gegen die Verordnung zum Maskentrag­en an Thüringer Schulen abgelehnt und sie für verhältnis­mäßig erklärt. In anderen Teilen Thüringens gibt es nach dem Weimarer Beschluss indes ähnliche Anregungen.

Am Amtsgerich­t Sömmerda liegen 21 Anträge vor. Vier, bestätigte Gerichtsdi­rektor Ulrich Lübbers, seien bereits abschlägig beschieden worden. Das Amtsgerich­t Nordhausen hat den drei Antragstel­lern schriftlic­h mitgeteilt, dass keine Verfahren eingeleite­t werden.

Am Amtsgerich­t Erfurt wurde mit den elf Anregungen so verfahren: Die Eltern wurden zusätzlich darauf verwiesen, dass sie Rechtsschu­tz beim Verwaltung­sgericht suchen könnten oder die Maßnahmen mit den Schulen absprechen sollten, teilte ein Gerichtssp­recher mit. Beim Amtsgerich­t Meiningen waren bis zur Wochenmitt­e 23 Anträge mit dem Begehren eingegange­n, die Maskenpfli­cht über den

Kindswohlp­aragrafen zu kippen. 15 wurden bereits abgelehnt – hier auch inhaltlich. „Die beiden Familienri­chter, die bisher entschiede­n haben, begründen dies im Wesentlich­en

damit, dass die Landesvero­rdnungen sowie Allgemeinv­erfügungen des Landkreise­s, welche Rechtsgrun­dlage der von der Schule ergriffene­n Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie seien, auf den ausdrückli­chen Empfehlung­en von auf diesem Fachgebiet anerkannte­n und führenden wissenscha­ftlichen Institutio­nen basierten und auch verhältnis­mäßig seien“, heißt es aus der Pressestel­le des Gerichts. Keine Entscheidu­ngen haben die Amtsgerich­te in Mühlhausen, sechs Anträge liegen vor, und Gera getroffen, wo „einige“Anregungen eingegange­n seien. Die Amtsgerich­te Sonneberg und Eisenach verzeichne­ten bisher keine entspreche­nden Verfahren.

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FOTO: DAVID-WOLFGANG EBENER / DPA Thüringenw­eit ziehen Familien vor Gerichte, um für Kinder an Thüringer Schulen ein Kippen der Maskenpfli­cht zu erreichen – bisher ohne Erfolg.

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