Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Eltern klagen thüringenweit gegen Maskenpflicht
Zahlreiche Familienrichter im Freistaat müssen sich nach dem Weimarer Beschluss mit dem Thema beschäftigen
An Thüringer Amtsgerichten müssen sich zahlreiche Familienrichter mit dem Ansinnen von Eltern beschäftigen, die mittels Anregung zu einem Verfahren nach Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Maskenpflicht an Schulen für ihre Kinder kippen wollen. Das geht aus Antworten von mehreren Amtsgerichten auf Anfragen dieser Zeitung hervor. Hintergrund ist eine Entscheidung eines Familienrichters in Weimar, der kürzlich auf Antrag einer Mutter angeordnet hatte, dass deren beide Kinder an ihren Schulen keine Masken tragen müssen – und diesen Beschluss jeweils auf die Schulen insgesamt ausgedehnt hatte. Der Beschluss wurde bundesweit zitiert, da er der erste dieser Art war. Nach einer Beschwerde des Thüringer Bildungsministerium liegt das Verfahren beim Oberlandesgericht, das über den Fortgang beschließen muss. Wann das geschieht ist nach Angaben eines Gerichtssprechers derzeit nicht terminiert.
Das Verwaltungsgericht in Weimar hingegen hatte zu Wochenbeginn den Beschluss als „offensichtlich rechtswidrig“eingestuft, Eilanträge gegen die Verordnung zum Maskentragen an Thüringer Schulen abgelehnt und sie für verhältnismäßig erklärt. In anderen Teilen Thüringens gibt es nach dem Weimarer Beschluss indes ähnliche Anregungen.
Am Amtsgericht Sömmerda liegen 21 Anträge vor. Vier, bestätigte Gerichtsdirektor Ulrich Lübbers, seien bereits abschlägig beschieden worden. Das Amtsgericht Nordhausen hat den drei Antragstellern schriftlich mitgeteilt, dass keine Verfahren eingeleitet werden.
Am Amtsgericht Erfurt wurde mit den elf Anregungen so verfahren: Die Eltern wurden zusätzlich darauf verwiesen, dass sie Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht suchen könnten oder die Maßnahmen mit den Schulen absprechen sollten, teilte ein Gerichtssprecher mit. Beim Amtsgericht Meiningen waren bis zur Wochenmitte 23 Anträge mit dem Begehren eingegangen, die Maskenpflicht über den
Kindswohlparagrafen zu kippen. 15 wurden bereits abgelehnt – hier auch inhaltlich. „Die beiden Familienrichter, die bisher entschieden haben, begründen dies im Wesentlichen
damit, dass die Landesverordnungen sowie Allgemeinverfügungen des Landkreises, welche Rechtsgrundlage der von der Schule ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie seien, auf den ausdrücklichen Empfehlungen von auf diesem Fachgebiet anerkannten und führenden wissenschaftlichen Institutionen basierten und auch verhältnismäßig seien“, heißt es aus der Pressestelle des Gerichts. Keine Entscheidungen haben die Amtsgerichte in Mühlhausen, sechs Anträge liegen vor, und Gera getroffen, wo „einige“Anregungen eingegangen seien. Die Amtsgerichte Sonneberg und Eisenach verzeichneten bisher keine entsprechenden Verfahren.