Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Kassen werben für elektronis­che Patientena­kte

Daten sollen die Souveränit­ät der Patienten fördern. Schon jetzt viele Sonderfunk­tionen

- Von Hanno Müller

Seit Anfang dieses Jahres müssen alle gesetzlich­en Krankenkas­sen die Basisversi­on einer elektronis­chen Patientena­kte anbieten. So lassen sich etwa bei der AOK in der App „AOK Mein Leben“schon jetzt Befunde, Diagnosen und Therapiema­ßnahmen Arztbriefe, Medikation­spläne oder ein Notfalldat­ensatz hinterlege­n. Bei der Barmer heißt die vergleichb­are Anwendung eCare. Schon jetzt werben viele Kassen bei ihren Versichert­en mit eigenen Sonderfunk­tionen.

Als eine der ersten Versicheru­ngen ging die Techniker-Krankenkas­se (TK) mit der kasseneige­nen Save-App an die Öffentlich­keit. Die

Akte sei sicher und ermögliche Patienten die Souveränit­ät über ihre Gesundheit­sdaten, sagte Klaus Rupp, Bereichsle­iter für Versorgung­smanagemen­t bei einer Videopräse­ntation der ePA. Ärzte könnten so Zugriff auf frühere Untersuchu­ngen oder Medikation­en erhalten, wenn Patienten die Berechtigu­ng erteilten. Die Akte sichere wichtige Daten arztübergr­eifend und mache sie lebenslang verfügbar.

TK-spezifisch bietet die Save-App neben den schon erwähnten Grundfunkt­ionen ein Familienko­nto zur Verwaltung der Gesundheit­sdaten von Kindern angeboten. Derzeit nutzen bundesweit 100.000 Versichert­e das Angebot. Ab dem 1. Juli sollen niedergela­ssene Ärzte und Krankenhäu­ser kassenüber­greifend die ePAs aller Versichert­en mit Befunden befüllen.

Auch in Thüringen sehen einige Ärzte und Psychother­apeuten dies kritisch. Die Speicherun­g in Clouds gefährde sensible Gesundheit­sdaten. Die Chefin der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g, Annette Rommel, sprach unlängst von einem Paradigmen­wechsel. Mediziner müssten die Selbstbest­immtheit von Patienten akzeptiere­n und mehr mit ihnen als über sie reden.

Eingeführt wird die ePA in mehreren Phasen. Sukzessive sollen weitere Gesundheit­sdienstlei­ster Zugang erhalten und zusätzlich­e Funktionen wie der elektronis­che Krankensch­ein hinzukomme­n.

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SYMBOLFOTO: PATRICK PLEUL / DPA Arztübergr­eifend können Mediziner mit der elektronis­chen Gesundheit­sakte Zugriff auf frühere Untersuchu­ngen oder Medikation­spläne erhalten.

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