Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Ich liege mit meinem Nachbarn seit Jahren im Clinch. Jetzt hat er mehrere Plastikgießkannen so an seinen Zaun gehängt, dass sie bei Wind und Sturm ständig laut klappern – und das in der Nähe meines Schlafzimmers. Über meine Bitte, die Gießkannen doch woan
Im Grunde darf der Nachbar seine Gießkannen auf seinem Grundstück aufhängen, wo er möchte. Geschieht das aber offensichtlich nur zu dem Zweck, Sie zu belästigen und Ihnen Schaden zuzufügen, verstößt er gegen das Schikaneverbot, das in § 226 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fixiert ist. Zudem gibt es den § 1004, nachdem Sie einen Anspruch darauf haben, dass der Nachbar die Störung beseitigt. Zur Duldung sind Sie nicht verpflichtet, weil der Nachbar unzählige andere Möglichkeiten hat, die Gießkannen aufzubewahren und mehrere am Zaun hängende Gießkannen auch nicht ortsüblich sein dürften.
Gerade in einer dörflichen Gegend, muss man wohl hinnehmen, dass zu bestimmten Jahreszeiten mit Pferdeäpfeln gedüngt und zu diesem Zweck der Mist auch einige Tage auf dem Nachbargrundstück gelagert wird. Nicht hinnehmen müssen Sie, dass der Mist dort ganzjährig gelagert wird und der Gestank Sie nahezu täglich beeinträchtigt. Dagegen haben Sie einen Unterlassungsanspruch und der Nachbar muss sich nach einer anderen Lagermöglichkeit umsehen. sollten Sie sich an die Schiedsstelle der Gemeinde wenden. Ein solcher Versuch der außergerichtlichen Schlichtung ist ohnehin bei den meisten nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten zu empfehlen.
Hühner gelten als Kleintiere, genau wie Kaninchen oder Meerschweinchen. Deren Haltung ist in einem reinen Wohngebiet jederzeit zulässig, wenn das Gebot der Rücksichtnahme beachtet wird, also die Ausmaße der Tierhaltung nicht überzogen sind. Bis zu 20 Hennen und ein Hahn gelten vor Gericht in der Regel noch als angemessen, wenn ausreichend Platz für eine artgerechte Haltung vorhanden ist.
Sie müssen jedoch gewährleisten, dass die Hühner keine Ausflüge auf das Grundstück des Nachbarn unternehmen. Probleme kann es vor allem mit dem Hähnekrähen geben. Im Streitfall gilt die Faustregel: In der Zeit von 19 Uhr am Abend bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr sollte kein lauter Hahn zu hören zu sein. Manchmal werden sogar Mittagspausen vom Gericht verordnet. Abhilfe können gut isolierte Ställe und ein automatischer Türöffner am Hühnerhaus schaffen. Versuchen Sie im Vorfeld, den Nachbarn milde zu stimmen vielleicht mit der Aussicht auf ein frisches Frühstücksei am Wochenende. Beim Bauamt sollten Sie sich zuvor erkundigen, was in Ihrem Wohngebiet bei der Errichtung eines Hühnerstalls zu beachten ist.