Thüringische Landeszeitung (Weimar)

So schmeckt der Sommer

Bald hängen die Sträucher wieder voller süßer Beeren. Nicht nur im eigenen Garten, auch in Wald und Stadtpark locken die Früchte. Aber darf man sie dort auch pflücken?

- Von Jana Kensbock

Was gab es als Kind Schöneres, als barfuß durch den Garten zu streifen, um hier und dort die ersten reifen Beeren von den Sträuchern zu naschen? Und sobald dort nichts mehr zu holen war, ging es weiter in den Wald zu den wilden Brombeerbü­schen. Nicht selten liefen wir am Ende des Tages völlig zerkratzt nach Hause – waren dafür aber stolz wie Bolle, eine Handvoll der leckeren Früchte ergattert zu haben.

Und auch wenn ich heute durch Wald und Wiesen spaziere, juckt es mir immer wieder in den Fingern. An Bäumen und Sträuchern warten reife Früchte darauf geerntet zu werden – und auf einem verlassene­n Grundstück wuchern zahllose Wildkräute­r, aus denen man sicher ein tolles Pesto zaubern könnte. Aber ist das Pflücken von fremden Pflanzen überhaupt erlaubt? Laut Bundesnatu­rschutzges­etz gilt: In der freien Natur dürfen geringe Mengen für den persönlich­en Bedarf gepflückt werden. Gegen eine Handvoll Beeren im Wald oder auch einen kleinen Blumenstra­uß vom Feldweg ist somit nichts einzuwende­n.

Allerdings darf das Eigentumsr­echt dabei nicht missachtet werden. Pflanzen auf landwirtsc­haftlich genutzten Flächen oder Privatgrun­dstücken

gehören somit alleinig dem Eigentümer. Das Pflücken und auch das Aufsammeln herabgefal­lener Früchte ist hier streng verboten. Das gilt selbst dann, wenn ein Ast über die Grenze herausragt oder das Grundstück nicht durch einen Zaun geschützt ist.

Wenn man es jedoch ganz genau nimmt, gehört dann nicht jeder Baum irgendjema­ndem? Bedeutet das, wir dürfen außerhalb der wilden Natur nirgendwo pflücken? Doch, denn nicht selten sind insbesonde­re staatliche Eigentümer dankbar, wenn das reife Obst sinnvoll verwendet wird und nicht als Fallobst vergammelt. Aus diesem Grund geben immer mehr Städte offizielle Obstkarten heraus. Hier werden öffentlich­e Bäume und Sträucher verzeichne­t, an denen sich die Bürger ganz legal bedienen können. Auch die Internetse­ite www.mundraub.org hilft bei der Suche. Auf der Plattform können Nutzer aus ganz Deutschlan­d eintragen, wo das Ernten von fremdem Obst, Gemüse oder auch Nüssen erlaubt ist. Aber auch hier gilt: Vor dem Eintrag müssen unbedingt die Eigentumsr­echte geprüft werden. Wer unsicher ist, sollte sich vor dem Pflücken beim zuständige­n Grünfläche­namt oder Rathaus erkundigen.

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FOTOS: EAT CLUB – BESUCHEN SIE UNS AUF INSTAGRAM @EAT_CLUB.DE Diese saftigen Brownies werden ohne Haushaltsz­ucker und Mehl gebacken. Xylit liefert nur halb so viele Kalorien wie Haushaltsz­ucker. Wer komplett darauf verzichten möchte, greift auch bei Schokolade und Joghurt zu Produkten ohne Zuckerzusa­tz.

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