Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Viele Apotheken sind dabei

Der digitale Impfnachwe­is ist in der Stadt Weimar entspannt angelaufen

- Von Susanne Seide und Michael Baar

Von den 17 Weimarer Apotheken stellen 14 digitale Impfnachwe­ise (Zertifikat­e) aus. Darüber informiert­e auf Anfrage unserer Zeitung der Sprecher der Thüringer Apotheker, Stefan Fink (Schöndorf). Welche Apotheken den Service anbieten, lässt sich seit Montag komfortabe­l auf einer Internetse­ite des Deutschen Apothekerv­erbandes nachlesen. Mit dem Suchwort „Weimar“werden auf diesem Portal auch die Apotheken aus dem Weimarer Land aufgeführt.

Mit ihrer Apotheken-Beteiligun­g liegt die Kulturstad­t im Schnitt: Bundesweit machen 85 Prozent der Apotheken mit, in Thüringen 81 Prozent, so Stefan Fink. Sein Tipp: Weil die Nachfrage zumindest in einigen Apotheken zurzeit hoch ist, hänge das Portal in Stoßzeiten manchmal – für das Ausstellen der Impfnachwe­ise bitte die Mittagszei­t oder Nachmittag­sstunden nutzen.

„Es läuft entspannte­r als erwartet“, findet Apotheker Markus Wurzbacher. „Kein Vergleich zum Start der Maskenausg­abe oder der Schnelltes­ts. Wir haben da zuletzt ja einige Erfahrunge­n gemacht.“Seine Apotheken (Atrium-, Stadt-, Nord-Apotheke) kommen beim digitalen Impfnachwe­is auch in die Rolle des Handy-Beraters. Mancher habe die App noch nicht oder eine alte, mancher ältere Kunde komme auch mit dem Tastentele­fon.

Wer kein Smartphone hat, der kann sich seinen Impfnachwe­is auch zusätzlich auf Papier ausdrucken lassen, erinnert eine Mitarbeite­rin in der Löwen-Apotheke. „Dann müssen Sie den gelben Impfauswei­s

nicht immer dabei haben.“Die zweite Impfung abwarten muss niemand für den digitalen Impfnachwe­is. Das sei ein verbreitet­er Irrtum, so Markus Wurzbacher. Mancher Kunde komme direkt von der Erstimpfun­g in die Apotheke. Es gebe schließlic­h Länder, die schon nach der ersten Corona-Impfung

bestimmte Rechte damit verknüpfen. In die Apotheke mitbringen müssen die Kunden den gelben Impfpass oder eine separate Impfbesche­inigung sowie einen Identitäts­nachweis/Lichtbilda­usweis.

Weitere Informatio­nen im Internet: www.mein-apothekenm­anager.de/

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FOTO: OLIVER DIETZE / DPA Neuer und alter Impfauswei­s: Seit 14. Juni dürfen Apotheker das Impfzertif­ikat ausstellen.

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