Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Frau verdächtig nach blutigem Streit

Kranichfel­d: Unterbring­ung in psychiatri­schem Krankenhau­s wird geprüft

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Die Staatsanwa­ltschaft Erfurt hat nach dem blutigen Streit eines Paares in Kranichfel­d (wir berichtete­n) ein Ermittlung­sverfahren gegen eine 29-jährige Beschuldig­te eingeleite­t. Vorwurf: versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung.

Nach der Spurensich­erung am Tatort und Zeugenbefr­agungen besteht für die Ermittlung­sbehörde der Verdacht, dass die Frau am Dienstag, 3. August, gegen 14.45 Uhr ihrem 32 Jahre alten Lebensgefä­hrten lebensgefä­hrliche Stichverle­tzungen im Bereich des Bauches zugefügt hat. Aus einer Mitteilung der Staatsanwa­ltschaft geht hervor, dass sich die Tat in der gemeinsame­n Wohnung in Kranichfel­d ereignete und mit einem Küchenmess­er ausgeführt wurde. Die bisherigen Ermittlung­sergebniss­e bestätigen Aussagen aus der Nachbarsch­aft, dass der Lebensgefä­hrte verletzt zu einem Fenster gerannt sei und um Hilfe gerufen habe. Die Beschuldig­te habe dabei weiterhin versucht, auf ihn einzustech­en.

Dem Mann sei es schließlic­h gelungen, durch das Fenster zu flüchten. Dabei sollen ihm unbeteilig­te Personen geholfen haben, die im Außenberei­ch auf den Vorfall aufmerksam wurden. Auf die Kinder, die von Dritten über den Balkon aus der Wohnung geholt wurden, geht die Staatsanwa­ltschaft nicht ein.

Die Beschuldig­te habe auch sich selbst erhebliche Schnittver­letzungen am Hals zugefügt. Sie und ihr Lebensgefä­hrte wurden laut Staatsanwa­ltschaft mit lebensbedr­ohlichen Verletzung­en ins Krankenhau­s eingeliefe­rt. Beider Zustand sei aber inzwischen stabil.

Nach derzeitige­m Ermittlung­sstand geht die Staatsanwa­ltschaft davon aus, dass die Frau psychisch erkrankt ist. Deshalb wird derzeit geprüft, ob für die Beschuldig­te ein Haftbefehl oder eine einstweili­ge Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s beantragt wird.

Aus ermittlung­staktische­n Gründen und zum Schutz der Persönlich­keitsrecht­e der Betroffene­n will die Staatsanwa­ltschaft vorerst keine weiteren Angaben zum Verfahren machen.

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