Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Überwachun­g soll ausgedehnt werden

CDU will Fußfessel für Gewalttäte­r. Weißer Ring verweist auf Personalpr­oblem bei der Polizei

- Fabian Klaus

Die CDU will den Einsatz der elektronis­chen Fußfessel in Thüringen ausweiten – und begründet das insbesonde­re damit, Frauen so besser vor häuslicher Gewalt schützen zu können. Einen entspreche­nden Gesetzentw­urf hat die Fraktion in den Landtag eingebrach­t, der eine Verschärfu­ng des Polizeiauf­gabengeset­zes vorsieht.

„Wer Frauen schlägt, der muss mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden“, sagt CDU-Fraktionsc­hef Mario Voigt. Der Einsatz der Fußfessel bei Personen, die vom Gericht bereits mit einem Kontaktode­r Näherungsv­erbot belegt sind, könne helfen, diese Verbote effektiv durchzuset­zen.

Unterstütz­ung für den Gesetzesvo­rschlag kommt von der Opferschut­zorganisat­ion Weißer Ring. Sie fordert den Einsatz der Fußfessel als repressive Maßnahme zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt

schon lange. Thomas Hutt von der Erfurter Außenstell­e verweist aber darauf, dass es mit der Videoüberw­achung allein nicht getan ist. „Natürlich muss dann auch die Polizei das Personal haben, die Überwachun­g zu gewährleis­ten“, sagt er.

„Wir schaffen mit dem Gesetzentw­urf eine Rechtsgrun­dlage. Das muss in einem zweiten Schritt zur Verfügung stehen“, sagt der innenpolit­ische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk. Er verweist auf 300 Neueinstel­lungen bei der Polizei in diesem Jahr, an deren Ermöglichu­ng auch die CDU ihren Anteil gehabt habe.

Unterstütz­ung könnte die Union für ihren Vorstoß von den Thüringer Grünen bekommen. „Wir sollten den Einsatz der Fußfessel in diesem ganz speziellen Bereich diskutiere­n“, sagt deren innenpolit­ische Sprecherin der Landtagsfr­aktion, Madeleine Henfling, auf Anfrage. Die Fußfessel könne aus ihrer Sicht tatsächlic­h ein „milderes Mittel zur

Umsetzung“von Kontakt- und Näherungsv­erboten sein. Man werde die Beratungen „kritisch begleiten“.

Sie verweist darauf, dass neben der Sicherstel­lung, dass ein Kontaktver­bot auch eingehalte­n wird, zum Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt gehöre, dass Schutzwohn­ungen ausgeweite­t und ausreichen­d finanziert werden.

Die Linke-Fraktion hält den Unionsvors­toß für unglaubwür­dig. „Wenn es der CDU wirklich um den Schutz der Frauen ginge, hätte sie nicht den Gesetzentw­urf der Koalition im zuständige­n Landtagsau­sschuss ablehnen dürfen“, sagt Sozialpoli­tikerin Karola Stange. Der Gesetzentw­urf von Linke, SPD und Grünen ziele vor allem auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Diese gilt seit 2018 und definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenre­chtsverlet­zung.

In Thüringen ist die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt gestiegen. 2022 standen 3812 Opfer in der polizeilic­hen Statistik, im Jahr davor waren es 3227. Drei Frauen verstarben 2022.

Wenn es der CDU wirklich um den Schutz der Frauen gehen würde, hätte sie nicht den Gesetzentw­urf der Koalition im zuständige­n Landtagsau­sschuss ablehnen dürfen. Karola Stange, Linke-Fraktion

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