Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Knobi-Duft im Wald
Bärlauch-Saison hat begonnen. Experte warnt vor Verwechslung mit giftigen Pflanzen
Mancherorts in Thüringen hat der Bärlauch schon seine Blätter ausgetrieben und Liebhaber des nach Knoblauch duftenden Lauchgewächses in den Wald gelockt. Die Stadt Erfurt informierte etwa über den würzigen Duft, der an manchen Stellen im Steigerwald schon nicht mehr zu „überriechen“sei. Auch der Nationalpark Hainich hatte in der ersten Märzwoche berichtet, dass der Bärlauch bereits grün sei.
Wann die Saison für Bärlauch-Jäger startet, kann aber unterschiedlich sein: „Das kommt sicherlich auf den Standort an, aber in Gärten konnte ich schon kleinere Blätter entdecken“, berichtete etwa Marcus Orlamünder vom Naturschutzbund (Nabu) Thüringen.
Dabei mögen dem Experten zufolge nicht nur die Menschen das Gewächs: „Die Blüten des Bärlauchs locken auf jeden Fall Bienen und andere Insekten an.“Seine Blütezeit habe der Bärlauch meist von April bis Mai. Generell wachse er in krautreichen, schattigen Laubwäldern auf feuchten und nährstoffreichen Böden. „Es handelt sich vor allem um Wälder in Schluchten und Bachtälern sowie in den Auwäldern der Flüsse“, sagte Orlamünder und warnte Sammler: „Immer wieder wird Bärlauch mit Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt.“
Beide Pflanzen seien allerdings giftig und dürften auf keinen Fall gegessen werden. Entscheidend ist demnach der Geruch: Während die Blätter des Bärlauchs intensiv nach Knoblauch riechen, wenn man sie zwischen den Fingern zerreibt, sind die Blätter von Maiglöckchen und Herbstzeitlosen geruchlos.
„Kommt es trotz aller Vorsicht nach dem Verzehr von Bärlauch zu Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit und Durchfall, sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.“Orlamünder betonte auch, dass Wildkräutersammler auf den Schutz der Natur achten sollten. Pro Pflanze sollte nur ein Blatt ganz unten am Stängel geerntet werden.
In Schutzgebieten – etwa dem Nationalpark Hainich – sollte gar nicht gesammelt werden.
Dass Zurückhaltung beim Sammeln auch rechtlich wichtig ist, erklärte etwa Horst Sprossmann, Pressesprecher bei Thüringenforst. Er verwies auf das Thüringer Waldgesetz. Demnach sei jeder berechtigt, sich Früchte wie Pilze oder auch Kräuter in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch anzueignen. Darüber hinausgehende Aneignungen bedürften der Genehmigung durch den Waldbesitzer. Die Aneignung und Entnahme habe pfleglich zu erfolgen. „Wer sich sein Pesto machen will, der darf das also“, betonte Sprossmann.