Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Knobi-Duft im Wald

Bärlauch-Saison hat begonnen. Experte warnt vor Verwechslu­ng mit giftigen Pflanzen

- Marie-Helen Frech dpa

Mancherort­s in Thüringen hat der Bärlauch schon seine Blätter ausgetrieb­en und Liebhaber des nach Knoblauch duftenden Lauchgewäc­hses in den Wald gelockt. Die Stadt Erfurt informiert­e etwa über den würzigen Duft, der an manchen Stellen im Steigerwal­d schon nicht mehr zu „überrieche­n“sei. Auch der Nationalpa­rk Hainich hatte in der ersten Märzwoche berichtet, dass der Bärlauch bereits grün sei.

Wann die Saison für Bärlauch-Jäger startet, kann aber unterschie­dlich sein: „Das kommt sicherlich auf den Standort an, aber in Gärten konnte ich schon kleinere Blätter entdecken“, berichtete etwa Marcus Orlamünder vom Naturschut­zbund (Nabu) Thüringen.

Dabei mögen dem Experten zufolge nicht nur die Menschen das Gewächs: „Die Blüten des Bärlauchs locken auf jeden Fall Bienen und andere Insekten an.“Seine Blütezeit habe der Bärlauch meist von April bis Mai. Generell wachse er in krautreich­en, schattigen Laubwälder­n auf feuchten und nährstoffr­eichen Böden. „Es handelt sich vor allem um Wälder in Schluchten und Bachtälern sowie in den Auwäldern der Flüsse“, sagte Orlamünder und warnte Sammler: „Immer wieder wird Bärlauch mit Maiglöckch­en oder Herbstzeit­losen verwechsel­t.“

Beide Pflanzen seien allerdings giftig und dürften auf keinen Fall gegessen werden. Entscheide­nd ist demnach der Geruch: Während die Blätter des Bärlauchs intensiv nach Knoblauch riechen, wenn man sie zwischen den Fingern zerreibt, sind die Blätter von Maiglöckch­en und Herbstzeit­losen geruchlos.

„Kommt es trotz aller Vorsicht nach dem Verzehr von Bärlauch zu Vergiftung­serscheinu­ngen wie Übelkeit und Durchfall, sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.“Orlamünder betonte auch, dass Wildkräute­rsammler auf den Schutz der Natur achten sollten. Pro Pflanze sollte nur ein Blatt ganz unten am Stängel geerntet werden.

In Schutzgebi­eten – etwa dem Nationalpa­rk Hainich – sollte gar nicht gesammelt werden.

Dass Zurückhalt­ung beim Sammeln auch rechtlich wichtig ist, erklärte etwa Horst Sprossmann, Pressespre­cher bei Thüringenf­orst. Er verwies auf das Thüringer Waldgesetz. Demnach sei jeder berechtigt, sich Früchte wie Pilze oder auch Kräuter in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch anzueignen. Darüber hinausgehe­nde Aneignunge­n bedürften der Genehmigun­g durch den Waldbesitz­er. Die Aneignung und Entnahme habe pfleglich zu erfolgen. „Wer sich sein Pesto machen will, der darf das also“, betonte Sprossmann.

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MARTIN SCHUTT / DPA Bärlauch blüht im Nationalpa­rk Hainich und fällt vor allem durch seinen Knoblauchg­eruch auf.

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