Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Es bleibt bei zwei Quartetten
Freitagabend endet für die Kandidaten der Kommunalwahl am 26. Mai die Bewerbungsfrist
Weimar. So, wie bereits seit Wochen bekannt, wird sich die Landratswahl im Kreis Weimarer Land unter vier Bewerbern entscheiden. Zu den Wahlvorschlägen der Amtsinhaberin Christiane Schmidt-Rose (CDU), Dirk Geyer (Kreisverband der Bürgerinitiativen, unterstützt von der AfD), Constanze Kubitz (Die Linke) und Carl-Christian Dressel (SPD) kam bis Freitag um 18 Uhr kein weiterer hinzu.
Auch in Weimar bleibt es bei den vier bereits bekannten Kandidaten für die Wahl des Oberbürgermeisters: Rechtzeitig eingereicht wurden die Bewerbungen des Amtsinhabers Peter Kleine (parteilos), der von CDU, Weimarwerk und FDP unterstützt wird, sowie von Andreas Leps (Bündnis-Grüne), André Störr (SPD) und Stefan Giebel (Die Linke).
Für den Weimarer Stadtrat soll es neun statt der bisher bekannten acht Listen geben. Die neunte allerdings, die die Stadt nicht namentlich benannte, benötigt noch Unterstützungsunterschriften. Darüber hinaus wollen mit jeweils 42 Kandidatinnen und Kandidaten BündnisGrüne, CDU und Weimarwerk für den Stadtrat kandidieren. Die SPD reichte eine Liste mit 36 Bewerbungen ein, gefolgt von Die Linke (19), AfD (8) und FDP (5).
Um den Einzug in den Kreistag haben sich zehn Listen beworben: die CDU mit 46 Kandidaten, die Linke und die Bündnis-Grünen mit jeweils 11 Kandidaten, die AfD mit 22 Kandidaten, die Freien Wähler mit 19 Kandidaten, das Bündnis Sahra Wagenknecht mit sechs Kandidaten, der Kreisverband der Bürgerinitiativen mit 46 Kandidaten, die FDP mit 19 Kandidaten, die SPD mit 15 Kandidaten sowie „Die Heimat“, die sich der jüngsten Wahl noch als NPD gestellt hatte, mit 4 Kandidaten. Da das Bündnis Sahra Wagenknecht bisher nicht in einem Parlament vertreten ist, steht seine Bewerbung noch unter Vorbehalt: Bis zum 22. April muss es 184 Unterstützungsunterschriften vorweisen.
Ohnehin gelten die eingereichten Wahlvorschläge bis zum 23. April als vorläufig. Dann kommen der Wahlausschuss des Landkreises um 17 Uhr und der der Stadt Weimar um 17.30 Uhr zusammen, um in öffentlicher Sitzung zu entscheiden, ob die Vorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Etwaige Mängel, auf die hin Kreiswahlleiterin Ramona Kampf und Stadtwahlleiter Ronald Schünzel die eingereichten Bewerbungen nun prüfen, müssen spätestens bis zum Abend des 22. April behoben sein.