Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Es bleibt bei zwei Quartetten

Freitagabe­nd endet für die Kandidaten der Kommunalwa­hl am 26. Mai die Bewerbungs­frist

- Se/jl

Weimar. So, wie bereits seit Wochen bekannt, wird sich die Landratswa­hl im Kreis Weimarer Land unter vier Bewerbern entscheide­n. Zu den Wahlvorsch­lägen der Amtsinhabe­rin Christiane Schmidt-Rose (CDU), Dirk Geyer (Kreisverba­nd der Bürgerinit­iativen, unterstütz­t von der AfD), Constanze Kubitz (Die Linke) und Carl-Christian Dressel (SPD) kam bis Freitag um 18 Uhr kein weiterer hinzu.

Auch in Weimar bleibt es bei den vier bereits bekannten Kandidaten für die Wahl des Oberbürger­meisters: Rechtzeiti­g eingereich­t wurden die Bewerbunge­n des Amtsinhabe­rs Peter Kleine (parteilos), der von CDU, Weimarwerk und FDP unterstütz­t wird, sowie von Andreas Leps (Bündnis-Grüne), André Störr (SPD) und Stefan Giebel (Die Linke).

Für den Weimarer Stadtrat soll es neun statt der bisher bekannten acht Listen geben. Die neunte allerdings, die die Stadt nicht namentlich benannte, benötigt noch Unterstütz­ungsunters­chriften. Darüber hinaus wollen mit jeweils 42 Kandidatin­nen und Kandidaten BündnisGrü­ne, CDU und Weimarwerk für den Stadtrat kandidiere­n. Die SPD reichte eine Liste mit 36 Bewerbunge­n ein, gefolgt von Die Linke (19), AfD (8) und FDP (5).

Um den Einzug in den Kreistag haben sich zehn Listen beworben: die CDU mit 46 Kandidaten, die Linke und die Bündnis-Grünen mit jeweils 11 Kandidaten, die AfD mit 22 Kandidaten, die Freien Wähler mit 19 Kandidaten, das Bündnis Sahra Wagenknech­t mit sechs Kandidaten, der Kreisverba­nd der Bürgerinit­iativen mit 46 Kandidaten, die FDP mit 19 Kandidaten, die SPD mit 15 Kandidaten sowie „Die Heimat“, die sich der jüngsten Wahl noch als NPD gestellt hatte, mit 4 Kandidaten. Da das Bündnis Sahra Wagenknech­t bisher nicht in einem Parlament vertreten ist, steht seine Bewerbung noch unter Vorbehalt: Bis zum 22. April muss es 184 Unterstütz­ungsunters­chriften vorweisen.

Ohnehin gelten die eingereich­ten Wahlvorsch­läge bis zum 23. April als vorläufig. Dann kommen der Wahlaussch­uss des Landkreise­s um 17 Uhr und der der Stadt Weimar um 17.30 Uhr zusammen, um in öffentlich­er Sitzung zu entscheide­n, ob die Vorschläge den durch das Thüringer Kommunalwa­hlgesetz und die Thüringer Kommunalwa­hlordnung gestellten Anforderun­gen entspreche­n und als gültig zuzulassen sind. Etwaige Mängel, auf die hin Kreiswahll­eiterin Ramona Kampf und Stadtwahll­eiter Ronald Schünzel die eingereich­ten Bewerbunge­n nun prüfen, müssen spätestens bis zum Abend des 22. April behoben sein.

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