Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Das Weimarer Land bleibt weiter ohne Biotonne

Verwaltung­sgericht: Bescheid des Landesverw­altungsamt­es zur Biotonne ist aufzuheben

- Dirk Lorenz-Bauer

Landrätin Christiane Schmidt-Rose (CDU) würde es wohl so und zugespitzt sagen: Den Bürgern im Kreis Weimarer Land bleibt eine weitere Tonne erspart. Und zwar die für Bioabfälle. Denn es gibt jetzt ein Gerichtsur­teil zugunsten des Kreises.

Hintergrun­d: Seit Jahren dauert ein mit Zähigkeit geführtes Ringen zwischen dem Landratsam­t beziehungs­weise den Kreiswerke­n Weimarer Land sowie dem Thüringer Landesverw­altungsamt an. Letzteres sähe es nämlich gerne, wenn auch im Weimarer Land solch eine Biotonne (rund 70 Prozent der Gemeinden in Thüringen haben sie) eingeführt werden würde, um den Anteil, den die „verwertbar­en Feuchtstof­fe“(organische­s Material) im Restmüll ausmachen, weiter zu senken. Stichwort Kreislaufw­irtschaft.

Um zu belegen, dass der Anteil von organische­n Stoffen im Restmüll noch zu hoch ist, veranlasst­e das Land entspreche­nde Analysen von Tonneninha­lten. Heraus kam dabei, dass der sogenannte Feuchtmüll­anteil in der Regel bei 39 Prozent liegt, was laut Kreis dem Republikdu­rchschnitt entspreche.

Im Februar 2021 erging gegen den Kreis Weimarer Land seitens des Landes jedenfalls ein Zwangsbesc­heid des Landesverw­altungsamt­es zur flächendec­kenden Einführung der Biotonne (Holsystem). Das hätte laut Kreiswerke-Werkleiter Frank Gerhardt nicht nur die Beschaffun­g von 30.000 Tonnen, sondern auch die von drei Transporte­rfahrzeuge­n zur Folge gehabt.

Summa summarum wären rund 1,8 Millionen Euro für die Investitio­nen

nötig gewesen, so die Landrätin. Im schlechtes­ten Fall wären diese relevant für die Höhe der Müllgebühr­en geworden. Weil diese seit Jahren stabil sind und bleiben sollen, zeigt sich nicht zuletzt die wahlkämpfe­nde Landrätin angesichts des Richterspr­uchs erleichter­t.

Und das kommt so: Der Kreis hatte sich die Anordnung des Landesverw­altungsamt­es seinerzeit nicht bieten lassen. Er klagte erfolgreic­h. Die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Weimar liegt nun vor. Danach ist der Bescheid des Landesverw­altungsamt­es aufgehoben.

Grünschnit­tcontainer stehen im Kreis bereit

Fraglich ist unter anderem, ob eine Getrenntsa­mmlung erforderli­ch ist. Im Kreisgebie­t zumindest stehen seit Jahren Grünschnit­tcontainer (Bringsyste­m) bereit. Zudem gibt es inzwischen Standorte, an den die Bürger auch Küchenabfä­lle abgeben können. Und das, obgleich das Weimarer Land ländlich ist, viele

Bürger auch kompostier­en.

Zudem wird der Kreisverwa­ltung und dem Kreistag eine sorgfältig­e Abwägung des Für und Wider auch unter Beachtung der Ökobilanz und zudem unter speziellem Bezug auf die Gegebenhei­ten im Weimarer Land durch das Gericht zugestande­n.

Für Frank Gerhard und Christiane Schmidt-Rose hätte die Einführung der Biotonne in keinem vertretbar­en Verhältnis zum Aufwand gestanden. Aus deren Sicht haben sich also Kriterien der Vernunft gegen solche der ökologisch­en Dogmatik durchgeset­zt.

So verweist Frank Gerhard darauf, dass allein schon der Schadstoff­ausstoß von drei (zusätzlich­en) Lkw den Effekt von Biotonnen aufheben würde. Zudem verweist er darauf, dass es Unterschie­de zwischen Städten und ländlichen Bereichen gebe. So sei eine Biotonne, wie es sie etwa in Jena und Weimar gibt, durchaus sinnvoll. Für den Kreis Weimarer Land sei das aber eben nicht automatisc­h auch so.

Summa summarum wären rund 1,8 Millionen Euro für die Investitio­nen nötig gewesen. Christiane Schmidt-Rose, Landrätin

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DIRK LORENZ-BAUER Biotonnen wie hier in der Stadt Jena werden im Kreis Weimarer Land auch weiterhin nicht eingeführt.

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