Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Schweizer Knöllchen müssen bezahlt werden

Das Aussitzen der Bußgelder ist seit dem 1. Mai nicht mehr möglich

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Schweiz-Reisende mit dem Auto sollten aufpassen: Ein Strafzette­l aus dem Nachbarlan­d ist bisher nicht in Deutschlan­d verfolgt worden – doch das ist seit dem 1. Mai anders. Knöllchen aus der Schweiz werden nun auch in Deutschlan­d vollstreck­t. Andersheru­m ebenso.

Das regelt ein Vertrag zwischen den beiden Ländern. Bislang ließen sich die teils hohen Bußgelder aus dem Nicht-EU-Land laut Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) einfach aussitzen. Nur bei Wiedereinr­eisen drohten Fahrerinne­n und Fahrern Probleme wie etwa ein Strafbefeh­l. Die Bußgelder aus der Schweiz werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieb­en. Voraussetz­ungen für ein sogenannte­s Vollstreck­ungshilfee­rsuchen ist, dass die verhängte Geldsankti­on mindestens 70 Euro beziehungs­weise 80 Schweizer Franken betragen muss. Eine Schwelle, die jedoch schnell erreicht ist: Denn eine Geschwindi­gkeitsüber­schreitung von 20 Kilometern pro Stunde kostet in der Schweiz umgerechne­t ab 180 Euro. Zum Vergleich: In Deutschlan­d werden dafür außerorts gerade einmal 60 Euro fällig, innerorts 70 Euro. „Auch wer falsch parkt, riskiert eine Strafe ab 40 Euro. In

Deutschlan­d kostet ein Parkversto­ß ab 10 Euro“, erklärte ein ADAC-Sprecher.

Was Verstöße in der Schweiz nicht nach sich ziehen, sind Einträge im Punkteregi­ster in Flensburg, informiert der ADAC. Auch in der Schweiz verfügte Fahrverbot­e werden hierzuland­e nicht vollstreck­t – sie gelten nur für Fahrten in der Schweiz oder wenn bei einer Person ein Wohnsitz in der Schweiz besteht.

Was hinter der Änderung der Regeln steckt

Hintergrun­d der geänderten Regeln ist ein neuer Vertrag zur grenzübers­chreitende­n Zusammenar­beit, der im vergangene­n Herbst im Bundestag beschlosse­n wurde. Nach Angaben einer Sprecherin des Justizmini­steriums BadenWürtt­emberg hatte auch der alte, bislang geltende Polizeiver­trag aus dem Jahr 2009 vergleichb­are Regelungen enthalten. Diese seien jedoch nie in Kraft gesetzt worden.

Laut Justizmini­sterium werden für 2024 deutschlan­dweit etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche erwartet. Denn auch Schweizer, die gegen die Verkehrsre­geln in Deutschlan­d verstoßen, werden nun zur Kasse gebeten.

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