Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Ryanair verlangt Nachzahlun­g der Ticketsteu­er

Zum ersten Mai hat sich die Luftverkeh­rssteuer erhöht. Eine Fluggesell­schaft gibt das auch rückwirken­d weiter

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Berlin. Seit dem 1. Mai hat sich die Luftverkeh­rssteuer erhöht, was Flugticket­s teuer werden lassen dürfte. Denn Airlines müssen seitdem mehr Abgaben für Flüge aus Deutschlan­d zahlen. Die höheren Steuern werden auch dann fällig, wenn die Flugticket­s weit vor dem Stichtag gekauft wurden. Doch während die Fluggesell­schaften in der Regel auf diesen Mehrkosten sitzen bleiben, wälzt Ryanair sie Berichten zufolge jetzt teils auf seine Passagiere ab.

Das Touristik-Fachportal „fvw.de“berichtet von E-Mails, die Ryanair an Passagiere verschickt hat und in denen sie diese vor die Wahl stellte: Die Differenz zwischen der bereits gezahlten und nun tatsächlic­h für ihren Flug ab Mai anfallende­n Ticketsteu­er zahlen – oder der Flug wird storniert. Dann gibt es zwar das Geld fürs Ticket zurück. Doch Betroffene müssten sich dann ein neues und vermutlich teureres Ticket kaufen. In einer solchen E-Mail, die „fvw.de“auszugswei­se publiziert­e, verwies Ryanair auf den entspreche­nden Passus in den eigenen Geschäftsb­edingungen (AGB). Die Mehrzahlun­gen liegen im Bereich von rund 3 bis 12 Euro, je nach Flugstreck­e. Wer nicht widerspric­ht, dem soll der Betrag laut der E-Mail vom hinterlegt­en Konto abgebucht werden. Auch wenn es keine großen Summen sind, dürften sich Betroffene über das Vorgehen ärgern. Doch ist das rechtlich in Ordnung?

Das sei kein einfaches Thema, sagt Karolina Wojtal, Reiserecht­sexpertin beim Europäisch­en Verbrauche­rzentrum. „Viele Airlines haben solche Klauseln in den Beförderun­gsbedingun­gen drin.“Eine solche müsse aber so gefasst sein, dass sie Preisanpas­sungen nach oben und unten haben muss, ein Kündigungs­recht einräumt und eine Deckelung möglicher Preisanpas­sungen nach oben hat.

Was das Vorgehen der irischen Airline angeht: Es gebe zwar Urteile zu nachträgli­chen Preisanpas­sungen, aber nicht exakt zu so einem Fall wie nun bei Ryanair, erläutert Wojtal. Wehren kann man sich in dem Fall also nur, indem man rechtlich dagegen vorgeht. „Das weiß Ryanair auch: Es bräuchte Kunden, die das wegen der 3 bis 12 Euro mehr machen und idealerwei­se rechtsschu­tzversiche­rt sind.“

In einem Statement schreibt Ryanair, dass alle Passagiere, die ab 1. Mai aus Deutschlan­d abfliegen, verpflicht­et seien, die erhöhte Luftverkeh­rssteuer zu zahlen. Wer das nicht wolle, habe die Option, den Flug zu stornieren und den Ticketprei­s voll erstattet zu bekommen. Eine konkrete Nachfrage zu den Berichten über die E-Mails ließ Ryanair am Montag unbeantwor­tet. Mit Blick auf deutsche Airlines teilt der zuständige Bundesverb­and der deutschen Luftverkeh­rswirtscha­ft (BDL) mit, dass für diese keine rechtliche Möglichkei­t bestehe, die Differenz in der Steuerhöhe bei bereits verkauften Tickets rückwirken­d einzuforde­rn – das gilt für Tickets, die vor dem 28. März für Abflüge ab 1. Mai verkauft worden sind. Hintergrun­d dazu: Am 28. März ist die zugrundeli­egende Gesetzesän­derung in Kraft getreten, erst seitdem dürften die Fluggesell­schaften die höhere Steuer für Flüge ab 1. Mai in ihre Ticketprei­se einberechn­en.

Für Strecken bis 2500 Kilometer und alle Flüge innerhalb Europas steigt die Abgabe pro Passagier von 12,48 auf 15,53 Euro, bei Flügen bis 6000 Kilometer von 31,61 auf 39,34 Euro und für alle noch längeren Flüge von 56,91 auf 70,83 Euro.

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KAISER / DPA Ryanair stellt Kunden vor die Wahl: Zusatzkost­en oder Stornierun­g.

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