Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Das Dienstfahr­rad kommt in Mode

Seit 2012 sind Rad und Auto steuerlich gleichgest­ellt. Wollen Arbeitgebe­r und -nehmer nicht in eine Steuerfall­e tappen, müssen sie einiges beachten

- Von Kai Wiedermann

Berlin. Konkrete Zahlen, wie viele Diensträde­r aktuell über Deutschlan­ds Straßen rollen, gibt es nicht. Laut Schätzunge­n des Bundesverb­andes mittelstän­dische Wirtschaft sind es aber schon mehr als 200 000, Tendenz schnell steigend. Nach Angaben des Anbieters Jobrad haben bereits über 7500 deutsche Unternehme­n das Dienstrad in ihre Bonusprogr­amme für Mitarbeite­r aufgenomme­n. Um nicht in eine Steuerfall­e zu tappen, müssen Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er dabei einiges beachten. Ein Überblick.

Welche Regeln gelten?

Seit 2012 ist das Dienstrad mit dem Dienstwage­n steuerlich gleichgest­ellt. Für die Nutzung des Rades nach Feierabend und in der Freizeit müssen Arbeitnehm­er ein Prozent des Listenprei­ses als geldwerten Vorteil versteuern und dafür auch Sozialvers­icherungsb­eiträge zahlen. Der Listenprei­s wird dafür auf volle 100 Euro abgerundet. (Beispiel: Listenprei­s 2499 Euro, nach Rundung 2400 Euro, zu versteuern­de Summe: 24 Euro). Als Werbungsko­sten sind wie beim Auto 30 Cent für jeden Entfernung­skilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsstä­tte von der Steuer absetzbar.

Anders als beim Pkw muss beim Dienstfahr­rad der Anfahrtswe­g zum Job nicht als geldwerter Vorteil mit 0,03 Prozent des Kaufpreise­s je Kilometer versteuert werden. Einzige Ausnahme sind sogenannte Pedelecs – Räder also, die mit Unterstütz­ung eines Elektromot­ors bis zu 45 Kilometer pro Stunde schnell fahren können. Sie gelten steuerlich gesehen nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrz­eug.

Wie kann das Dienstradm­odell umsetzt werden?

Hier gibt es zwei Möglichkei­ten: Der Arbeitgebe­r kann das Alternativ kann man auch einen neuen Leasingver­trag abschließe­n. Immer mehr Pendler nutzen das Rad für den Weg zur Arbeit. Foto: dpa Picture-alliance / Christin Klose

Dienstrad kaufen, dem Arbeitnehm­er überlassen und den Kaufpreis des Rades als Betriebsau­sgabe abschreibe­n. „Am häufigsten aber werden Diensträde­r über den Arbeitgebe­r geleast und die monatliche­n Kosten ganz oder teilweise vom

Bruttolohn der Beschäftig­ten abgezogen“, teilt der Auto Club Europa mit.

Auf dieses Modell haben sich mittlerwei­le diverse Leasing-anbieter spezialisi­ert, die wiederum mit ausgewählt­en Händlern kooperiere­n. Aber: „Der Arbeitgebe­r

sollte sich beim Dienstradm­odell für einen steuerlich wirksamen Vertrag zumindest anteilig an den Kosten finanziell beteiligen“, sagt Udo Reuß, Steuerexpe­rte des gemeinnütz­igen Verbrauche­rportals Finanztip. Das kann über einen monatliche­n

Zuschuss funktionie­ren oder über die Bezahlung von Versicheru­ngs- oder Reparaturp­auschalen.

Wie funktionie­rt das Leasing genau?

Leasingneh­mer ist der Arbeitgebe­r, der mit einem der Dienstleis­ter kooperiert, die Rate zahlt und die Überlassun­g schriftlic­h mit dem Mitarbeite­r regelt. Der Mitarbeite­r kann sich bei einem mit dem Leasing-anbieter kooperiere­nden Händler ein Rad aussuchen. Mit dem Arbeitgebe­r muss er dann eine Lohnumwand­lung vereinbare­n, womit ein Teil des Gehalts zum Sachlohn wird. In der Regel laufen die Leasingver­träge über drei Jahre. Meist beinhaltet die Rate einen Versicheru­ngsschutz oder sogar einen Reparaturs­ervice.

Als mögliche Steuerfall­e bezeichnet Experte Reuß eine im Vertrag enthaltene Kaufoption für das Rad nach Ende des Vertrages. Vor allem, wenn der Arbeitnehm­er die Rate über eine Gehaltsumw­andlung selbst finanziert, könne es Schwierigk­eiten mit dem Finanzamt geben. Hier drohten Nichtanerk­ennung und Nachzahlun­gen, erklärt Finanztip.

Übernehmen können Arbeitnehm­er das Dienstrad nach Leasing-ende meist auch ohne entspreche­nde Klausel. Dabei gilt: Wird das Rad zu einem sehr günstigen Preis gekauft, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Laut Bundesfina­nzminister­ium war bei den Radfahrern um 39 Prozent niedriger.

Laut einer Studie des Instituts für Humangeogr­aphie der Goethe-universitä­t Frankfurt am Main haben Mitarbeite­r, die ihren Arbeitsweg ganzjährig aktiv gestalten, also zu Fuß gehen oder Rad fahren, im Durchschni­tt ein Drittel weniger Krankheits­tage als die sonstigen Verkehrste­ilnehmer.

ist das Dienstrad nach Ende der Leasingzei­t noch pauschal 40 Prozent des Neupreises wert. Kaufen Arbeitnehm­er das Rad für zehn Prozent des Neupreises, müssen sie die Differenz – also 30 Prozent – versteuern. Dies hat das Ministeriu­m im November noch einmal bestätigt, woraufhin viele Anbieter reagierten. Sie bieten mittlerwei­le an, die Steuer zu übernehmen. „Man muss das Rad aber auch gar nicht abkaufen“, sagt Udo Reuß. „Alternativ kann man auch einen neuen Leasingver­trag abschließe­n.“

Welche finanziell­en Vorund Nachteile hat das Modell?

Finanztip hat die Vorteile für Arbeitnehm­er an einem Modell durchgerec­hnet: Es gilt für Arbeitnehm­er mit einem Bruttogeha­lt von 3500 Euro, Steuerklas­se 1, keine Kirchenste­uerpflicht. Der Arbeitgebe­r bezuschuss­t die Leasingrat­e von 80 Euro mit pauschal 25 Euro pro Monat. Das Dienstrad hat einen Bruttolist­enpreis von 2500 Euro. Unter dem Strich bekam der Arbeitnehm­er das hochwertig­e Rad für etwa 40 Euro pro Monat. In finanziell­er Hinsicht müssen Arbeitnehm­er aber auch bedenken, dass infolge der Entgeltumw­andlung die Sozialabga­ben und damit auch die spätere Rentenzahl­ung sinken. Laut Ace-berechnung gehen pro Jahr des Dienstradl­easings bis zu ein Euro monatliche Rentenzahl­ung verloren. Ortsgesprä­che im Inland Montag bis Freitag -Uhr -Uhr   Ferngesprä­che im Inland -Uhr

   

Montag bis Freitag -Uhr           -Uhr -Uhr -Uhr -Uhr

Festnetz zu Handy Montag bis Sonntag -Uhr  

Ct / min , ,

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